Ladesäulen bei Kfz-Betrieben: Förderung nicht mehr ausgeschlossen

Von Doris Pfaff

Nachdem die BAV zuletzt Förderanträge von markengebundenen Autohäusern und Werkstätten zur Errichtung von Ladeinfrastrukturen kategorisch abgelehnt hatte, kommt nun Bewegung in das Verfahren. Laut ZDK kann so mancher Betrieb auf Zuschüsse hoffen.

Viele Händler sind aktuell dabei, ihre Betriebe mit Ladesäulen auszustatten.
Viele Händler sind aktuell dabei, ihre Betriebe mit Ladesäulen auszustatten.
(Bild: Schreiner/»kfz-betrieb«)

Es tut sich etwas in Sachen Förderung von Ladeinfrastrukturen. Markengebundene Autohändler können in bestimmten Fällen nun doch auf eine finanzielle Unterstützung hoffen. Um die E-Mobilität voranzubringen, fördert der Staat die Errichtung von Ladesäulen. Das aber nur unter bestimmten Auflagen, so beispielsweise, wenn die Ladeinfrastruktur auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Bislang ausgeschlossen hat die für die Förderung zuständige Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) markengebundene Autohändler und Werkstätten, weil diese aufgrund von Verträgen mit ihren Herstellern ohnehin dazu verpflichtet seien.

Eine Förderung würde dann gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Das heißt, öffentliche Zuwendungen dürfen nur dann vergeben werden, wenn das Bundesinteresse ansonsten nicht oder nicht ausreichend befriedigt würde. Entsprechend hatte die BAV die Anträge abgelehnt und damit für Empörung in der Kfz-Branche gesorgt.

Denn viele Autohäuser planten, Ladeinfrastrukturen einzurichten, die deutlich über die Vorgaben ihrer Hersteller hinausgehen und somit der Öffentlichkeit beispielsweise auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten zur Verfügung stehen sollen. In Abstimmung mit dem ZDH (Zentralverband Deutsches Handwerk) hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine Stellungnahme eingereicht und sich auch an Verkehrsminister Andreas Scheuer gewandt.

Händler sollen Anträge begründen

Nun hat die BAV reagiert und mitgeteilt, dass sie Autohändler, die im Rahmen des vierten Förderaufrufs einen Antrag gestellt haben, um eine Stellungnahme zum möglichen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip gebeten hat.

Nach einer ersten Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen könnten nun doch einige Anträge als förderungsfähig betrachtet werden, so die BAV in ihrer Stellungnahme an den ZDK. In diesen konkreten Fällen werde die Behörde in Kürze Kontakt mit den jeweiligen Antragstellern aufnehmen.

Der ZDK rät deshalb den Händlern und Werkstätten, ihre Anträge an die BAV entsprechend ausführlich zu begründen. Unterstützung bietet der Verband für die Mitglieder auf seiner Internetseite.

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