Ölabscheider Neuerungen im Bereich Abwasser

Von Steffen Dominsky

Auch in Werkstätten fristet er ein Leben im Verborgenen und erhält meist nur wenig Aufmerksamkeit: der „Ölabscheider“. Das ändert nichts daran, dass sich auch Kfz-Betriebe mit Neuerungen im Bereich Abwasser auseinandersetzen müssen.

Aus den Augen, aus dem Sinn: Dieses Prinzip trifft oft auch für „Ölabscheider“ in Kfz-Betrieben zu. Doch Unachtsamkeit kann hier böse und teuer enden.
Aus den Augen, aus dem Sinn: Dieses Prinzip trifft oft auch für „Ölabscheider“ in Kfz-Betrieben zu. Doch Unachtsamkeit kann hier böse und teuer enden.
(Bild: Makra)

Meist fristet er ein Leben wie einst ein Kohlekumpel. Er leistet wertvolle Arbeit, aber Wertschätzung erfährt er kaum. Er macht seinen dreckigen Job unten im Verborgenen – der „Ölabscheider“, wie ihn der Volksmund nennt. Um ihn und entsprechende gesetzliche Vorschriften kümmern sich Kfz-Betriebe eher selten. Die letzte gravierende gesetzliche Neuerung im Bereich der „Leichtflüssigkeitsabscheider“, wie die Dinger offiziell heißen, datiert vom Dezember 2016. Hier wurde der Teil „100“ der DIN 1990 als DIN 1999-100:2016-12 neu veröffentlicht. Die bisherige DIN 1999-100:2003-10 wurde zurückgezogen. Umgesetzt wurde der neue Teil dann landesweit ab Anfang 2017.

Zu den Neuerungen zählen: