VDOH Oberlandesgericht kassiert Erfolg des Händlerverbandes gegen Opel

Von Jens Rehberg Lesedauer: 2 min

Die Opel-Händler wehren sich auch juristisch gegen die nicht hinnehmbaren Vergütungsregelungen ihres Hersteller-„Partners“. Das Landgericht Frankfurt hatte die Praktiken von Opel zunächst als illegal eingestuft – das höchste hessische Gericht sieht das nicht ganz so eng.

Die Stellantis-Händler sollen mittelfristig über ein Agenturmodell vergütet werden.
Die Stellantis-Händler sollen mittelfristig über ein Agenturmodell vergütet werden.
(Bild: Rehberg / »kfz-betrieb«)

Auf die Berufung von Stellantis hin hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Klage des Verbands Deutscher Opel-Händler (VDOH) gegen Opel und deren so genannter Commercial Policy zurückgewiesen. Das Gericht entschied dies bereits Mitte Februar. Die Richter begründeten ihr Urteil im Kern damit, dass „die einseitige jährliche Festlegung der Grundmarge und der Boni unter Berücksichtigung der involvierten Interessen keine unbillige Behinderung darstelle“.

Rüsselsheim wollte das Urteil am Freitag nicht kommentieren. Der VDOH erläuterte auf Anfrage, das OLG habe die kartellrechtliche Behinderung durch die Vergütungsregelung zwar bejaht. Jedoch hätten die Richter „bei der Interessenabwägung zur Frage der Unbilligkeit dieser Behinderung bei den in der Commercial Policy enthaltenen Änderungsvorbehalten trotz Fragen des Investitionsschutzes zugunsten des Herstellers entschieden“.