Oldtimer-Gutachten
Ob ein Automobil ein Oldtimer ist oder nicht, wird in erster Linie durch sein Alter bestimmt. Dieses muss mindestens 30 Jahre betragen, damit das „Prädikat Oldtimer“ für dieses Fahrzeug
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Ob ein Automobil ein Oldtimer ist oder nicht, wird in erster Linie durch sein Alter bestimmt. Dieses muss mindestens 30 Jahre betragen, damit das „Prädikat Oldtimer“ für dieses Fahrzeug verwendet werden darf. Will der Eigentümer das Auto jedoch mit einem H-Kennzeichen (H = Historisch) ausstatten, reicht das Alter allein nicht mehr aus. In diesem Fall muss er dann ein so genanntes Oldtimer-Gutachten vorweisen, um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen.
Bis zum März dieses Jahres durften nur die beiden großen Prüforganisationen Dekra und TÜV die Oldtimer-Gutachten erstellen. Seitdem ist die Begutachtung für die Anerkennung von Fahrzeugen als Oldtimer neu geregelt (§ 23 StVZO).
Demnach können nun Prüfingenieure aller Prüforganisationen die Oldtimer-Gutachten entweder in den Prüfhallen der Überwachungsorganisationen oder sogar in den Werkstätten ihrer Partnerbetriebe erstellen.
„Die inzwischen recht große Menge an Kfz-Betrieben, die sich mit der Restaurierung und Erhaltung von Oldtimern befassen, kann den Prüfingenieur nun frei wählen“, begrüßt Hermann Schenk von der GTÜ die Neuregelung. Ähnlich reagiert die KÜS: „Weil jetzt Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in allen genehmigten Untersuchungsstellen Oldtimergutachten erstellen dürfen, entfällt die aufwändige Terminsuche und die Vorführung der Oldtimer bei der Technischen Prüfstelle“, verdeutlicht Unternehmenssprecher Hans-Georg Marmit. Autohäuser und Werkstätten können somit flexibler auf Kundenwünsche eingehen. Auch die TÜVs erkennen dies als Vorteil für die Werkstätten an.
Wichtig bei der Begutachtung ist die neue Definition eines Oldtimers. Es handelt sich dabei um ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient. Fahrzeuge, die die oben genannten Kriterien erfüllen, erhalten das historische Kennzeichen (zu erkennen am Zusatz „H“ am Ende des üblichen Kennzeichens) oder rote Oldtimerkennzeichen. Diese Fahrzeuge werden durch eine reduzierte Steuerpauschale begünstigt, die derzeit bei 191 Euro pro Jahr liegt.
„Oldtimer sind Fahrzeuge, die es wert sind, erhalten zu werden. Sie durften in pfleglicher Behandlung ‚reifen‘. Historisch wird ein Fahrzeug dann, wenn es 30 Jahre oder älter ist.
Als Kulturgut ist es zu betrachten, wenn es den Anforderungskatalog für Oldtimer erfüllt“, erklärt der Oldtimerexperte vom TÜV Süd, Matthias Gerst. Das Erscheinungsbild eines Oldtimers sollte dem der Auslieferung ab Werk im Produktionsjahr entsprechen oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit, beschreibt Gerst.
Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen ist für die Erstellung eines Gutachtens eine wertvolle Hilfe (siehe Kasten). Stellt der Prüfingenieur bei der Begutachtung fest, dass das Fahrzeug den geforderten Mindestzustand nicht einhält, kann er die Einstufung als Oldtimer verweigern.Konrad Wenz
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