Abgasuntersuchung PN-Messung muss kommen
Zum 1. Januar 2023 wird die Partikelzählung als neues AU-Verfahren für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge eingeführt. Was diese speziell für AU-Betriebe bedeutet, erklärt Werner Steber, Leiter der Abteilung Werkstätten und Technik ZDK.

Redaktion: Wie steht der ZDK zu der Entscheidung des Verordnungsgebers, für Euro-6/VI-Dieselfahrzeuge ein neues Messverfahren einzuführen?
Werner Steber: Die Entscheidung des Verordnungsgebers, für moderne Euro-6-Pkw und Euro-VI-Lastkraftwagen ein neues Prüfverfahren einzuführen, war logisch und der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik geschuldet. Diese Einführung hat das Kfz-Gewerbe von Anfang an unterstützt, da nur so die Sinnhaftigkeit der AU auch gegenüber den Fahrzeughaltern auf Dauer deutlich gemacht werden kann. Moderne Euro-6/VI-Fahrzeuge – egal ob es sich um Otto- oder Dieselfahrzeuge handelt – sind wohl die saubersten in Serie hergestellten Verbrennungskraftmaschinen, die es überhaupt gibt. Bei diesen ist die Messung der Rauchgastrübung bei der Abgasuntersuchung nur die zweitbeste Methode, um jene Fahrzeuge zu ermitteln, die aufgrund von abgasrelevanten Mängeln einen erhöhten Schadstoffausstoß haben. Durch die Partikelanzahlmessung („PN“-Messung) können auch solche Fahrzeuge ermittelt werden, bei denen die Partikelemissionen leicht erhöht sind. Durch die Instandsetzung dieser Fahrzeuge wird ein erheblicher zusätzlicher Nutzen für die Umwelt erzielt. Die PN-Messung als Reihenprüfung im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung ist in dieser Form ein ganz neues Verfahren, das eine neue Messtechnik erforderlich macht. Darüber hinaus mussten auch die Verfahren zur Bauartgenehmigung und Kalibrierung der neuen Messgeräte entwickelt werden.
-
Alle
Inhalte
Inkl. werbefreies Lesen und Vorlese-Funktion
-
E-Paper-Archiv
Alle Ausgaben von 2004 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 16,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen