Autohandel Rechtliche Schritte gegen den Lockdown?

Von Doris Pfaff

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Das Kfz-Gewerbe hält die Öffnungsstrategie in Anschluss an den Lockdown für nicht sinnvoll. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski fürchtet einen Flickenteppich an Einzelregelungen. Die Kfz-Landesverbände Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein prüfen gar rechtliche Schritte.

Mindestens bis zum 7. März bleibt der stationäre Autohandel  – außer in Thüringen – bundesweit geschlossen. Über die angekündigte Öffnungsstrategie zeigt sich der ZDK unzufrieden.
Mindestens bis zum 7. März bleibt der stationäre Autohandel – außer in Thüringen – bundesweit geschlossen. Über die angekündigte Öffnungsstrategie zeigt sich der ZDK unzufrieden.
(Seyerlein/»kfz-betrieb«)

Die Enttäuschung der Verantwortlichen im Kraftfahrzeuggewerbes über die jüngsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist groß. Wie berichtet, muss der stationäre Autohandel außer in Thüringen weiterhin bis vorerst 7. März geschlossen bleiben. Lockerungen sind erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich.

Zwar müssen die Länder noch die Beschlüsse aus der maßgeblichen Videokonferenz vom Mittwoch umsetzen, doch dürfte davon auszugehen sein, dass der Einzelhandel inklusive stationärer Automobilhandel bis mindestens 7. März geschlossen bleibt. Das Öffnungsszenario, das dann folgen soll, reicht Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), nicht aus. Es sei höchste Zeit, dem Handel eine verbindliche Perspektive zu geben, sagt er.

Karpinski: Bundesweit einheitliche Regelung erforderlich

Die genannte Vorgehensweise, Lockerungen erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zuzulassen, hält der ZDK-Präsident nicht für sinnvoll: „Wir brauchen eine klare, bundesweit einheitliche Regelung und keinen Flickenteppich von Insellösungen. Dafür werden wir uns mit allem Nachdruck einsetzen.“

Verärgert zeigt sich auch Verbandspräsident Michael Ziegler. Inzwischen sei die Akzeptanz der Maßnahmen bei den Autohäusern rapide gesunken. „Wir erwarten, dass die Politik keine Pauschalverbote verhängt, sondern die Besonderheiten jeder Branche berücksichtigt. Der Kfz-Handel erfüllt mit ausgefeilten Hygienekonzepten auf seinen sehr großen Verkaufsflächen alle Kriterien, ab einer Inzidenz von 50 für Kunden und Beschäftigte gefahrlos wieder öffnen zu können“, so Ziegler. Er könne nicht nachvollziehen, warum dieser bisher breit diskutierte Wert nunmehr auf 35 abgesenkt werde.

Das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg will sich mit dem Ergebnis überhaupt nicht abfinden. „Angesichts der aus unserer Sicht völlig unzureichenden Öffnungsperspektive für den Automobilhandel prüfen wir nun konkret rechtliche Schritte gegen die in den nächsten Tagen zu erlassende neue Verordnung“, erklärt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Landesverbands.

Auch Jan-Nikolaus Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Landesverbandes Schleswig-Holstein, erklärte, dass der Verband ebenfalls rechtliche Wege und Möglichkeiten prüfe, gegen die Schließungsanordnung vorzugehen.

Vor allem ist die Sorge groß, dass bei geschlossenen Verkaufsräumen das Frühjahrsgeschäft ausbleiben wird. Normalerweise läuft es schon ab Ende Februar an und beschert gute Umsätze.

Die Lage sei für viele Händler sehr prekär, unterstreicht Karpinski: „Auftragseingänge brechen ein, gleichzeitig werden den Händlern aber die Höfe mit Fahrzeugen voll gestellt, die im vergangenen Jahr vor Beginn des Lockdowns bestellt wurden. Diese Fahrzeuge müssen natürlich finanziert werden. Das bedeutet eine enorme Kapitalbindung.“

Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Der ZDK befürchtet eine Insolvenzwelle. Er fordert deshalb vom Bund, die bisher bis zum 30. Juni 2021 befristeten Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, beispielsweise die Überbrückungshilfe III, das KfW-Sonderprogramm 2020 und den KfW-Schnellkredit 2020, auf die zweite Jahreshälfte 2021 auszudehnen.

Anträge auf Mittel aus der Überbrückungshilfe III können betroffene Betriebe seit diesem Mittwoch stellen. Die Mittel können voraussichtlich schon in den nächsten Tagen ausgezahlt werden. Abschlagszahlungen von bis zum 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise maximal 400.000 Euro für vier Monate seien vorgesehen, teilt der ZDK mit.

Über weitere staatliche Hilfen, die für Kfz-Betriebe infrage kommen, informiert der ZDK seine Mitglieder auf seiner Internetseite.

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