Regelungen zur Kurzarbeit werden bis Dezember 2021 verlängert

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Der Koalitionsausschuss beschloss außer der Verlängerung der Kurzarbeitergeldes auch eine Verlängerung der derzeit ausgesetzten Anzeigepflicht bei drohenden Insolvenzen. Bislang galt die bis zum 30. September und soll nun bis Ende des Jahres ausgesetzt werden. Für bereits zahlungsunfähige Unternehmen gilt ab dem 1.10.2020 wieder die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ziel der Maßnahme ist, Betrieben einen größeren Spielraum zu geben, die Liquidität ihres Unternehmens doch noch sichern zu können, beispielsweise durch Finanzhilfen oder Zuschüsse.

Auch diese Maßnahme wird kritisch gesehen. Experten gehen davon aus, dass die Aussetzung der Anzeigepflicht zu einer Verschleppung und Verschleierung beitrage. Tatsächlich hatte die Creditreform Wirtschaftsforschung im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen von 8,2 Prozent festgestellt – trotz des Konjunktureinbruchs.

Kritik und Sorge vom DIHK

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) kritisiert dies: „Jede Verzögerung eines eigentlich gebotenen Insolvenzantrags ist eine potenzielle Gefährdung der Gläubiger, die Arbeitnehmer eingeschlossen – sie strapaziert das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Geschäftspartner“, teilte Geschäftsführer Daniel Bergner mit.

Kritische Stimmen kommen auch vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). DIHK-Präsident Eric Schweitzer lobte zwar die Krisenhilfen der Bundesregierung, insbesondere die Regelungen zu Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld, forderte aber zusätzliche Rahmenbedingungen, um die Betriebe dauerhaft zu stützen und sie aus der Krise zu führen.

„Dazu gehört beispielsweise, nach einer jetzt letztmaligen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht das Insolvenzrecht bis zum Jahresende durch moderne Instrumente für Unternehmenssanierungen zu ergänzen. Denn schon jetzt geht Vertrauen in die Wirtschaft verloren, und die Sorge greift um sich, dass es wegen verschleppter Insolvenzen zu gefährlichen Kettenreaktionen kommt“, sagte Schweitzer.

Er forderte, den Unternehmen konkrete Hilfen zu bieten, beispielsweise durch die Möglichkeit, ihre Verlustverrechnung ausweiten zu können: „Wer in diesem Jahr Verluste macht, soll diese noch stärker nicht nur mit Gewinnen aus 2019, sondern auch aus den Jahren davor verrechnen können. Damit bekommen Unternehmen ihnen zustehende Steuererstattungen schon jetzt und nicht erst im nächsten Jahr. Das wäre ein sehr wirkungsvolles Mittel, denn die Betriebe brauchen jetzt Geld.“

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