Anwälte werben massiv um Kunden, die von der Dieselaffäre rund um VW betroffen sind. Sie brüsten sich dabei mit angeblich tausenden erfolgreichen Vergleichsfällen. Der Bundesgerichtshof warnte Verbraucher heute allerdings: Jede einzelne Klage muss gewisse inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen.
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