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ZDK-Geschäftsführer Werner Steber (l.) von der Abteilung Werkstatt und Technik, und der Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk freuen sich über die nun endlich erfolgte Veröffentlichung der Rechtsgrundlage für die AÜK. (Bild: »kfz-betrieb«)
AÜK

Gesetzgeber gibt Kfz-Gewerbe grünes Licht

Das AÜK-Projekt des Kfz-Gewerbes ist nun in trockenen Tüchern. Am Freitag veröffentlichte der Gesetzgeber die dazu nötige Rechtsverordnung. Pünktlich zum Stichtag konnte der ZDK außerdem rund 31.000 Kfz-Werkstätten melden, die zukünftig an der „Akkreditierten Überprüfung im Kfz-Gewerbe“ (AÜK) teilnehmen.

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