Überblick: Alle Informationen zur E-Auto-Prämie

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Gibt es auch Formen von Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungen?

Seit Anfang 2016 werden Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zugelassen werden, fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierunter fallen lediglich rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Die von außen aufladbaren Hybridfahrzeuge erhalten keine Steuerbefreiung. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung soll kommen. Private Elektrofahrzeughalter, die ihre Fahrzeugbatterie beim Arbeitgeber kostenlos laden können, müssen dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

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