Elektromobilität Antragsportal für E-Prämie wird geöffnet

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Ab Montag, 18. Mai, können Käufer von E-Autos ihren Förderantrag stellen. Nach Informationen der Redaktion wird erneut das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein.

Käufer eines Elektroautos sollen ab Montag, 18. Mai 2026, ihren Förderantrag stellen können.(Bild:  Simon – VCG)
Käufer eines Elektroautos sollen ab Montag, 18. Mai 2026, ihren Förderantrag stellen können.
(Bild: Simon – VCG)

Was lange währt, soll nun greifen: Fast ein halbes Jahr benötigte die Bundesregierung, um die angekündigte Prämie für E-Autos zugänglich zu machen. Das Bundesumweltministerium teilte der deutschen Presseagentur mit, dass Verbraucher ab dem 18. Mai Anträge stellen können. Nach Informationen von »kfz-betrieb« wird wie in der Vergangenheit wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Abwicklung des Antrags übernehmen.

Die Branche kritisierte unter anderem lange das Ausbleiben der Förderkriterien; die Veröffentlichung der Förderrichtlinien war ursprünglich für Ende Februar angekündigt. Die Richtlinien sind aktuell noch nicht offiziell veröffentlicht, doch Verbraucher finden inzwischen alle relevanten Informationen in den FAQs des Bundesumweltministeriums.