Umweltbundesamt will CO2-Preis neu regeln

Von dpa

Die CO2-Emissionen müssen runter. Eine Möglichkeit der Steuerung sei eine neu geregelte Bepreisung der Emissionen, fordert das Umweltbundesamt. Mit einer besseren Steuerung könne der Ausstoß um bis zu 60 Prozent sinken.

(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Das Umweltbundesamt dringt auf eine schnelle Reform des CO2-Preises in der EU und mehr Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudebereich. Dann wäre es möglich, den Treibhausgas-Ausstoß der EU bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Das wären nochmal fünf Prozentpunkte mehr, als die EU-Kommission bisher vorgeschlagen hat.

Bis Ende des Jahres wollen sich die Mitgliedstaaten auf ein neues Ziel für das Jahr 2030 einigen, bisher gilt ein CO2-Minderungsziel von 40 Prozent. Was das neue Ziel ganz konkret für die Verpflichtungen der einzelnen Staaten bedeutet und wie es erreicht werden soll, ist noch offen.

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, sagte: „Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der uns die Zeit wegläuft.“ Es müsse schnell und zielgerichtet gehandelt werden, um die globale Erwärmung noch auf unter zwei Grad zu begrenzen, wie es im Pariser Klimaabkommen vereinbart ist.

Zentral für mehr Klimaschutz in der EU wäre aus Sicht der deutschen Umweltbehörde, den Handel mit Verschmutzungsrechten, der bisher nur die Energiewirtschaft und Teile der Industrie umfasst, zu reformieren – und unter anderem die Zahl der Emissions-Zertifikate stärker zu verknappen. Dieser Bereich könne und müsse den größten Anteil liefern. Unternehmen bräuchten aber schnell Planungssicherheit.

Einnahmen könnten für klimafreundliche Investitionen genutzt werden

Für Bereiche wie Verkehr und Gebäude, vor allem Heizungen, wäre aus Sicht des Umweltbundes ein solcher EU-weiter Emissionshandel ebenfalls sinnvoll – wenn auch zunächst separat von dem der Energie.

Einnahmen aus dem CO2-Preis, den Deutschland ab 2021 für Sprit, Heizöl und Erdgas auf nationaler Ebene einführt, könnten für klimafreundliche Investitionen genutzt werden, hieß es. Neben diesen marktwirtschaftlichen Instrumenten hält das Amt auch weitere rechtliche Vorgaben für notwendig, etwa verschärfte Vorschriften für Pkw- und Lkw-Flotten oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands.

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