ZDK-Umfrage zum Umweltbonus Unsicherheit bei der E-Prämie bremst Kundeninteresse aus
Gut 50 Prozent der eigentlich kaufwilligen Kunden entschieden sich im Januar gegen die Anschaffung eines E-Autos. Ihnen fehlt schlicht Planungssicherheit. Jetzt könnte auch noch eine weitere Auflage verschärft werden.
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Die Blitzumfrage, die der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vom 7. bis zum 11. Februar unter Autohändlern durchführte, zeige deutlich, wie sich der „politische Wirrwarr“ bezüglich des Umweltbonus auf das Kaufverhalten der Kunden auswirke, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn und fordert deshalb Anpassungen bei den Bestimmungen.
Laut Medienberichten plant derweil auch das Bundeswirtschaftsministerium Änderungen. Allerdings aus anderen Gründen: Die Mindesthaltefrist von einem halben Jahr bei geförderten Fahrzeugen soll verlängert werden. Dies ist die Konsequenz aus Praktiken des Autohandels, zuvor geförderte Fahrzeuge nach Ablauf der Haltefrist ins Ausland zu verkaufen. Das dürfte die aktuelle Verunsicherung im Handel noch einmal verstärken.
Denn die Unsicherheit ist laut ZDK-Umfrage derzeit insbesondere bei den Kunden sehr groß. Hintergrund sind die Ankündigungen der neuen Bundesregierung, den Umweltbonus ab 2023 anzupassen. Die bisherige E-Prämie in Höhe von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug läuft danach bis Ende des Jahres ab, dann müssen Kunden mit Änderungen rechnen.
Weil aber die Lieferengpässe anhalten und Neufahrzeuge Bestellzeiten von mindestens einem halben bis zu einem Jahr haben, fürchten Kunden wegen der für 2023 angekündigten Änderungen, nicht von der Förderung profitieren zu können. Denn ausschlaggebend für den Erhalt der E-Prämie ist das Zulassungsdatum und nicht der Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung. Kunden, die in diesem Jahr ihr E-Auto bestellen, werden es wohl eher 2023 erhalten.
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Umweltbonus für E-Autos
Habeck verlängert die Prämie, aber mit Abstrichen bei Plug-in-Hybriden
Würde die Politik die Bestimmungen ändern, könnte das den Kunden die Unsicherheit nehmen. Denn die aktuelle Regelung schrecke vom Kauf eines E-Autos ab, das belegten die Aussagen von 521 Autohäusern, die an der Blitzumfrage teilgenommen haben. Die gaben an, dass im Januar 29 Prozent der Kunden, die einen Neuwagen kaufen wollten, sich zunächst für ein rein elektrisches Autos interessiert haben.
Nachdem die Kunden jedoch über Lieferzeiten und die ungewisse Ausgestaltung des Umweltbonus informiert wurden, habe sich ein Drittel der Kaufinteressenten (33 Prozent) dann gegen einen Autokauf entschieden und ein Viertel (23 Prozent) schließlich für eine andere Antriebsart.
Ähnlich zeigte sich laut Umfrage das Kundeninteresse zu den Plug-in-Hybriden. 25 Prozent der Kunden, die einen Neuwagen anschaffen wollten, hatten zunächst die Absicht, einen Plug-in-Hybrid zu kaufen. Ein Drittel entschied sich wegen der Unsicherheiten um die Prämie dagegen, auch wegen des möglichen Wegfalls des Dienstwagenbesteuerungsprivilegs. Ein Fünftel (21 Prozent) wählte schließlich eine andere Antriebsart.
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Umweltbonus
Keine Spur von einer Übergangsregelung
Demnach hätten sich im Januar letztendlich 50 Prozent der Kunden um- und gegen ein E-Auto entschieden, so Peckruhn. Er sieht seitens der Politik deshalb dringenden Handlungsbedarf und fordert erneut eine Anpassung bei den Förderbestimmungen. Das Bestelldatum müsse für die Förderung maßgeblich sein, nicht das der Auslieferung, damit würden lange Bestellzeiten Kunden nicht mehr vom Kauf abschrecken.
Das treffe besonders auf Käufer von Hybrid-Fahrzeugen zu. Die Politik hatte hierzu schon angekündigt, die Förderung zukünftig von der Nutzung und Reichweite des elektrischen Fahranteils abhängig zu machen. Die Kunden wüssten bei den aktuellen Modalitäten und der ungewissen Lieferzeiten jedoch nicht, woran sie seien. „So wird der Fahrzeugkauf ein Stück weit zum Lotteriespiel“, so Peckruhn. Das sei jedoch kontraproduktiv zum Plan, mehr Kunden für Elektromobilität zu gewinnen.
Der Lösungsvorschlag wäre aus Verbandssicht auch leicht umsetzbar: Der Antrag könnte im zweistufigen Verfahren erfolgen, ähnlich wie bei der Förderung zur Einrichtung einer Wallbox. Im ersten Schritt werde bei der BAFA der Kaufvertrag hochgeladen und die Prämie beantragt. Sobald der Wagen zugelassen wurde, dann die Anmeldebescheinigung. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes wäre das die einfachste Lösung und könnte den Kunden die aktuellen Unsicherheiten nehmen.
Bund erwägt Verdopplung der Mindesthaltedauer
Die Unsicherheiten der Kunden dürften nun aber durch den neuen Vorstoß befeuert werden. Inzwischen mehrfach kritisiert worden war die Praxis einiger Händler, zuvor geförderte E-Fahrzeuge nach Ablauf der sechsmonatigen Haltefrist vor allem in die nördlichen Nachbarländer zu verkaufen. Laut Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) sollen allein in den ersten neun Monaten von 2021 30.000 junge E-Autos ins Ausland verkauft worden seien. Er schätzte das so bis zu 240 Millionen Euro staatliche Fördergelder missbraucht wurden.
Durch die Förderung könnten die E-Auto-Käufer noch Gewinne einstreichen bzw. ihre Fahrzeuge nach sechs Monaten ohne Wertverlust wieder ihrem Händler verkaufen,der sie so günstig exportieren kann. Der Deal, quasi ein halbes Jahr lang kostenlos einen Neuwagen zu fahren, wird laut Medienberichten von einigen Händlern gar beworben. Durch eine geplante Verdopplung der Mindesthaltedauer auf zwölf Monate sollen laut einem Sprecher des Ministeriums diese Praktiken gestoppt werden. Dies soll aber mit den ohnehin geplanten Änderungen erst ab 2023 greifen.
ZDK kritisiert Praktiken, mit Steuergeldern Geschäfte zu machen
Der ZDK unterstützt diese Pläne, wie ZDK-Präsident Jürgen Karpinski betonte: „Es ist nicht in Ordnung, wenn Leute mit Steuergeldern Geschäfte machen." Der Missbrauch sei eine Folge der einseitigen Förderung der Elektromobilität durch die Politik. ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn sieht ebenfalls die Politik in der Verantwortung: „Wenn hier Missbrauch betrieben wird, dann muss die Politik die Förderrichtlinie entsprechend anpassen." Durch eine Klausel, dass mit der Prämie geförderte Fahrzeuge nicht in einer bestimmten Frist ins Ausland verkauft werden dürften, sei das Problem gelöst.
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