Laut Koalitionsvertrag soll ein Treuhänder über die Verwendung der Daten wachen, die ein Fahrzeug erzeugt. Für ein solches Modell sprach sich bisher unter anderem der Versicherer Allianz aus. Die Autohersteller sind dagegen. Auch der ZDK favorisiert ein anderes Modell.
Die Bundesregierung stößt mit ihrem Plan eines Treuhänders für Autodaten auf Widerstand bei den Herstellern. Der Treuhänder soll die Hoheit der Autobesitzer über die Fülle der von ihren Fahrzeugen erzeugten Daten gewährleisten, außerdem den Datenzugang für Behörden, Versicherungen, TÜV oder auch Autowerkstätten.
Der Verband der Automobilindustrie VDA fürchtet zusätzliche Bürokratie ebenso wie Missbrauch: „Für die Übertragung der Daten lehnt der VDA jedoch das sogenannte Treuhänder-Modell ab, da es aus unserer Sicht verschiedene Nachteile mit sich bringt“, sagte VDA-Geschäftsführer Joachim Damasky auf Anfrage.
Diskutiert wird über den Autodaten-Treuhänder seit Jahren, maßgeblich angestoßen von der Allianz, dem größten deutschen Versicherer. „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.
Das ist nicht sehr konkret, und Einzelheiten nennt das Bundesverkehrsministerium zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht: „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu einzelnen Projekten derzeit noch keine detaillierten Informationen geben können“, sagt ein Sprecher.
Viele gegensätzliche Interessen
Beim Projekt Treuhänder geht es um eine Vielzahl widerstreitender Interessen und offener Fragen: von der Autoreparatur bis zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dazu zählt die Verfügbarkeit von Autodaten für die Unfallaufklärung ebenso wie die Frage, ob Autohersteller und -zulieferer künftig gezwungen sein werden, die Früchte ihrer Software-Entwicklung mit Drittfirmen zu teilen.
Potenzielle Interessenten wären Start-ups ebenso wie die IT-Großkonzerne aus den USA oder Versicherungen. „Verbraucher und Verbraucherinnen könnten im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung ihrer Autos von neuen Dienstleistungen profitieren“, sagt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV.
Zunächst geht es für die Allianz und die Versicherungsbranche um ungehinderten Datenzugriff nach Schäden und Unfällen. „Wichtig ist, dass es kein Marktteilnehmer ist“, sagt Christoph Lauterwasser, der Leiter des Allianz Zentrums für Technik (AZT), zum geplanten Treuhänder. „Wenn es beispielsweise um Unfallklärung oder Produkthaftung geht, sollte der Datentreuhänder weder eine Versicherung noch ein Autohersteller noch jemand anders sein, der mit diesen Themen aktiv befasst ist, sondern eine neutrale Stelle.“
Versicherungsverband will Zugangsrecht
Der Versicherungsverband fordert für seine Mitgliedsunternehmen grundsätzlich ein Zugangsrecht zu Autodaten, hat sich aber auf kein bestimmtes Modell festgelegt. „Daten vernetzter Autos gehören nicht den Herstellern“, sondern sie gehörten in die Hände der Halterinnen und Halter, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen.
„Sie müssen frei entscheiden können, an wen sie Fahrzeugdaten übermitteln.“ Ein Mobilitätsdatengesetz sollte diese wettbewerbsneutrale Nutzung möglich machen. „Ob ein solcher wettbewerbsneutraler Zugang zu den Daten über ein Treuhänder-Modell oder auf andere Weise erfolgt, ist nachrangig.“
Der Allianz sei sehr wichtig, dass dem Nutzer die Kontrolle über die Daten gegeben werde, betont auch Lauterwasser. „Das würde auch für uns als Versicherung vollkommen ausreichen, da wir über die Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Schadenregulierung dann auch die erforderlichen Fahrzeugdaten zur Unfallaufklärung erhalten könnten.“
Eine Klärung dieser Themen sei dringend notwendig, sagt der Allianz-Sicherheitsfachmann. „Aktuell werden die ersten Fahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion von Mercedes zugelassen.“ Andere Hersteller würden folgen.
„Da stellt sich die Frage, wo genau werden die Fahrmodus-Daten gespeichert, und wie kann der Kunde darauf zugreifen?“ Dazu gebe es noch keine Regelung. „Insofern sollte diese aus unserer Sicht jetzt in Angriff genommen werden“, sagt Lauterwasser. Für die Umsetzung würde sich aus Sicht der Allianz eine europäische Lösung über die Typgenehmigung der Fahrzeuge empfehlen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
VDA will eigenes „Trust-Center“ einrichten
Die Automobilindustrie sei grundsätzlich zum Teilen der im Fahrzeug generierten Daten bereit, betont VDA-Geschäftsführer Damasky. „Wir möchten die Fahrzeugdaten für Dritte zugänglich machen, dabei aber sicherstellen, dass diese bei der Übertragung nicht manipuliert werden können.“
Der Gegenvorschlag der Hersteller läuft darauf hinaus, Autodaten in der Obhut der Industrie zu belassen und ein „Trust Center“ einzurichten, das deren Integrität gewährleistet. „Also eine Einrichtung, die die Datenqualität zertifiziert“, sagt Damasky. Der Vorschlag trägt den Namen Adaxo, Kürzel für Automotive Data Access - Extended and Open.
Aus Sicht der Hersteller sollen die Fahrzeughalter ihre Zustimmung zur Fremdverwendung der Fahrzeugdaten geben. „Wir glauben, dass ein Treuhänder-Modell die Datenfreigabe verwässert und nicht nutzerfreundlich ist. Aus diesem Grund plädieren wir für die Abfrage aus einer Hand, und zwar über die Backends der Fahrzeughersteller.“ Mit Backend sind in der IT-Sprache die für Nutzer unsichtbaren Teile eines Rechnersystems gemeint, also Server und sonstige Infrastruktur.
Ein weiterer Punkt: „Die Freigabe muss zweckgebunden sein“, sagt Damasky. Es soll also aus Sicht der Hersteller nicht jeder Interessent von vornherein unbegrenzten Zugang zu Autodaten bekommen. Bei der Allianz klingt das anders: Auch „unabhängige Dritte“ sollten Dienstleistungen anbieten können, „ohne dass der Fahrzeughersteller als Gatekeeper fungiert“, sagt AZT-Leiter Lauterwasser.
ZDK sieht Datentreuhänder skeptisch
Ein Datentreuhänder könne für viele Anwendungsfälle nützen, sei für einen kommerziellen, diskriminierungs- und verzögerungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten und -funktionen jedoch fraglich, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Anfrage mit. Ebenfalls berge der Treuhänder die Gefahr, die Diskussion um Monitorring, Basisdatensätze oder Kosten nur auf einen Dritten zu verlagern, nicht jedoch diese zu lösen.
Der ZDK befürchtet zudem, dass ein „zwischengeschalteter“ Treuhänder besonders für zukünftige Funktionen beim automatisierten und autonomen Fahren unlösbare technische Probleme bei der notwendigen Datenübertragungsgeschwindigkeit schaffen könnte - ganz im Gegensatz zu einer vom Verband favorisierten Onboard-Lösung. Der ZDK spricht sich für einen direkten Zugang zu Fahrzeugdaten im Auto über eine „Sichere Onboard-Telematikplattform“ (S-OTP) aus. Dieses Konzept stützten auch zahlreiche nationale und europäische Verbände und Organisationen, so der ZDK.