EU-Recht Was Autohändler ab September umsetzen müssen

Von Doris S. Pfaff 4 min Lesedauer

Das neue EU-Label wird Pflicht und muss von Autohändlern eingesetzt werden. Damit verbunden sind europaweit einheitliche Informationen, die Kunden vor Vertragsabschluss erhalten müssen. Der ZDK erläutert, was der Autohandel nun tun muss.

Für den Autohandel werden zwei europaweit geltende Labels verpflichtend.(Bild:  ProMotor)
Für den Autohandel werden zwei europaweit geltende Labels verpflichtend.
(Bild: ProMotor)

Ab dem 27. September 2026 müssen Autohändler ihre Kunden vor Vertragsabschluss verpflichtend mit EU-weit einheitlichen Labeln über gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie bestimmte Herstellergarantien informieren. Die entsprechenden Vorgaben sind inzwischen finalisiert und für den Handel verbindlich umzusetzen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der seine Mitglieder bereits Ende 2025 über die neuen Informationspflichten unterrichtet hatte, konkretisiert die Anforderungen nun in einem aktuellen Rundschreiben.