EU-Kennzeichnungspflicht für Garantie und Gewährleistung Was Händler jetzt wissen und beachten müssen

Von Silvia Lulei 4 min Lesedauer

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Ab dem 27. September 2026 müssen Kfz-Händler die neue EU-Kennzeichnungspflicht für Garantien und Gewährleistung umsetzen. Die Garantieanbieter in der Kfz-Branche sind darauf vorbereitet – allerdings mit unterschiedlichen Strategien und Einschätzungen.

Ab 27. September 2026 müssen alle Fahrzeuge mit dem neuen EU-Gewährleistungs-Label ausgestattet sein; Neuwagen zusätzlich mit einem Garantie-Label.(Bild:  Gemini / 3 Pro  / KI-generiert)
Ab 27. September 2026 müssen alle Fahrzeuge mit dem neuen EU-Gewährleistungs-Label ausgestattet sein; Neuwagen zusätzlich mit einem Garantie-Label.
(Bild: Gemini / 3 Pro / KI-generiert)

Die Richtlinie (EU) 2024/825 unterscheidet zwischen einem Label für das gesetzliche Gewährleistungsrecht und einem für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, also die Herstellergarantie. Das Gewährleistungs-Label informiert über die gesetzlichen Ansprüche gegen den verkaufenden Händler, während das Garantie-Label die freiwilligen Herstellergarantien betrifft. Entscheidend: „Händler müssen sicherstellen, dass das Label für die Herstellergarantie nur verwendet wird, wenn tatsächlich eine entsprechende Herstellergarantie besteht“, warnt Car-Garantie.

Welche Garantieprodukte fallen unter die Label-Pflicht?

Die meisten Garantie- und Reparaturkostenversicherungen sind nicht betroffen. Real Garant konkretisiert, dass die Garantie-Label-Pflicht grundsätzlich die Herstellergarantie betrifft. Intec differenziert allerdings, dass die konkrete rechtliche Ausgestaltung des jeweiligen Garantieversprechens entscheidend ist. Multipart ergänzt einen wichtigen Aspekt: „Unserer Auffassung nach fallen alle Garantien darunter, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Allerdings nur, wenn sie direkt mit dem Fahrzeug beworben wird. Ein individuelles Angebot an den Käufer fällt nicht darunter.“