Mit seiner neuen Leasingplattform hat sich der ADAC Ärger mit dem ZDK eingehandelt. Das neue Geschäftsmodell des Automobilclubs verzerre den Wettbewerb und mache es Autohändlern zusätzlich schwer, so der Vorwurf. Der ADAC solle sich um sein Kerngeschäft kümmern, nicht um die Vermarktung von Autos.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) wird von seinen Mitgliedern vor allem als Pannen- und Unfallhelfer geschätzt. Nun wirbt der Club mit Fahrzeugleasing-Angeboten.
Allmählich scheint es zu reichen. Erst werben Discounter mit Autoleasing-Angeboten, nun auch der ADAC. Wie berichtet bietet der Club seinen Mitgliedern über eine neue Vermittlungsplattform Leasingautos an. Schon seit drei Jahren vermittelte der ADAC auch Leasingverträge für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, mit der neuen Offerte nun auch für Verbrenner.
Mit günstigen Leasingangeboten für Mitglieder wird der ADAC zum Konkurrenten für den Autohandel, kritisiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) das Vorgehen. Was aus Kundensicht verlockend klinge, bringe die Händler auf die Palme, erst recht in der aktuellen Situation. „Die Coronakrise hat uns bis jetzt schon genug Verdruss und Verluste beschert“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Er habe kein Verständnis dafür, dass der ADAC vor diesem Hintergrund nun in den Autohandel einsteige und den Druck auf die Händler massiv erhöhe.
Denn das ADAC-Geschäftsmodell basiere auf Fahrzeugen, die der Club günstig von Herstellern und Importeuren erworben habe, um sie den Kunden dann zu attraktiven Konditionen anzubieten. Der Händler spiele allenfalls noch bei der Auslieferung eine Rolle und gehe bis auf eine dafür gewährte Pauschale leer aus.
„Mit seiner Marktmacht verzerrt der ADAC dauerhaft den Wettbewerb“
„Wer als Händler in diesem Wettbewerb bestehen will, muss zwangsläufig draufzahlen“, so Peckruhn. Im schlimmsten Fall habe er dem Leasinginteressenten des ADAC bei einem Besuch im Autohaus vorher unwissentlich noch eine umfassende Produktberatung plus Probefahrt gewährt. Und dann bestellt der Kunde online – auf der ADAC-Plattform.
„Mit seiner Marktmacht verzerrt der ADAC dauerhaft den Wettbewerb“, betont Peckruhn. „Denn es handelt sich hier ja nicht um eine zeitlich begrenzte Aktion. Der Club sollte sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Der Automobilhandel gehört definitiv nicht dazu“, sagt er.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.