E-Auto-Batterien Acht Jahre Garantie sind Standard

Von ampnet

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Gibt eine E-Auto-Batterie den Geist auf, wird es schnell teuer. Doch wer zahlt? Der ADAC hat die Garantieversprechen mehrerer Hersteller unter die Lupe genommen. Das Fazit: Acht Jahre sind fast immer drin.

Batterieproduktion im amerikanischen BMW-Werk Spartanburg.
Batterieproduktion im amerikanischen BMW-Werk Spartanburg.
(Bild: ampnet/BMW)

Die defekte Antriebsbatterie eines Elektroautos kann hohe Kosten verursachen. Doch wer kommt dafür auf? Der ADAC hat die Garantieversprechen der Hersteller für die Akkus unter die Lupe genommen. Ergebnis: Alle Hersteller geben trotz Unterschieden beim Kleingedruckten langjährige Versprechen auf die Lebensdauer. Standard sind meist acht Jahre oder 160.000 Kilometer Laufleistung. Abweichungen nach unten gibt es nur bei Kleinfahrzeugen mit entsprechend schwächeren Batterien, Lexus verspricht sogar zehn Jahre und eine Million Kilometer.

Ein natürlicher Verschleiß der Batterien ist technisch bedingt und lässt sich nicht verhindern. Deshalb werden die Garantieversprechen auf einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität von meist 70 Prozent innerhalb des Garantiezeitraumes (acht Jahre) gegeben. Sinkt die Kapazität darunter ab, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. In einem solchen Fall können Batterien laut ADAC-Herstellerumfrage durch den Ersatz einzelner Module wieder in einen alltagstauglichen Zustand versetzt werden. Ein kostspieliger, kompletter Austausch ist in den meisten Fällen nicht nötig, was vor allem Elektroautobesitzer mit abgelaufener Garantiezeit beruhigen wird.

E-Auto unbedingt regelmäßig warten lassen

Der ADAC hat sich die Garantieversprechen der Hersteller für die Fahrbatterien in Elektroautos angesehen (zum Vergrößern bitte klicken).
Der ADAC hat sich die Garantieversprechen der Hersteller für die Fahrbatterien in Elektroautos angesehen (zum Vergrößern bitte klicken).
(Bild: ADAC)

Für den Kunden ist zu beachten, dass die in der Bedienungsanleitung und den Garantiebedingungen festgelegten Benutzerregeln und Garantieausschlussgründe eingehalten werden, betont der Automobilclub. Kritische Zustände, verursacht durch unsachgemäße Behandlung wie zum Beispiel Tiefentladungen, können im Batteriemanagement gespeichert und später ausgelesen werden. Bei einigen Herstellern kann das zum Garantieausschluss führen.

Der ADAC rät daher, ein Elektroauto unbedingt nach Herstellervorschrift und Intervallvorgaben warten zu lassen. Rückrufe und Serviceaktionen bzw. Kundendienstmaßnahmen zur Batterie sollten immer wahrgenommen werden. Die Vorschriften zum Betrieb, Behandlung und zur Pflege nach Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen sind zu beachten ebenso wie Hinweise zu längeren Standzeiten. Am besten werden bei der Prüfung eines Garantiefalls vorab die Kosten geklärt. Garantieansprüche, so die Empfehlung des Automobilclubs, sollten stets unverzüglich geltend gemacht werde.

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