Audi-Händler müssen weniger Ausstellungs- und Vorführwagen vorhalten

Von Christoph Seyerlein

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Als die Corona-Pandemie über Deutschland hereinbrach, setzte Audi die Vorführ- und Lagerwagenstandards im Handel bis zum 30. September aus. Der Händlerverband setzte sich für eine Verlängerung dieses Entgegenkommens ein. Das Ergebnis der Verhandlungen liegt nun vor.

Die neue Vorführ- und Lagerwagenvereinbarung im Audi-Handel gilt von 1. Oktober bis 31. Dezember 2020.
Die neue Vorführ- und Lagerwagenvereinbarung im Audi-Handel gilt von 1. Oktober bis 31. Dezember 2020.
(Bild: Scherer-Gruppe)

Im Zuge der Corona-Krise hatte Audi die Vorführ- und Lagerwagenstandards im Handel bis zum 30. September ausgesetzt. Nun ist auch klar, wie es danach weitergeht. Der VW/Audi-Partnerverband (VAPV) teilte den Audi-Händlern in einem Schreiben, das »kfz-betrieb« vorliegt, mit, dass die entsprechenden Standards von 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 abgesenkt werden.

In diesem Zeitraum verlangt Audi nun lediglich 80 Prozent der ursprünglich vereinbarten Masse. Heißt: Hätte ein Audi-Partner laut der vor der Corona-Pandemie getroffenen Vereinbarung 20 Vorführ- und Lagerwagen vorhalten müssen, um die Standards zu erfüllen, sind es im vierten Quartal nun derer 16.

Daneben gelte für die jahreszielabhängige Komponente sowie den Modellmix bei allen Modellen bis einschließlich 31. Januar 2021 zur die Vorlauf-Anerkennung.

VAPV: „Faire Regelung“

Der Partnerverband hatte sich zuvor dafür eingesetzt, dass Audi dem Handel bei den Standards auch über den 30. September hinaus entgegenkommt. Die jetzt getroffene Vereinbarung bezeichnete Christian Schowalter, Sprecher des Audi-Beirats, in dem Schreiben an die Händler als „faire Regelung“, die die Betriebe in der aktuellen Situation und auch im Hochlauf ins nächste Jahr hinein unterstütze.

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