Wachstumschancengesetz Bahn frei für teurere Elektrodienstwagen

Von sp-x,gr 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die maximale Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen galt bisher nur für Modelle unter 60.000 Euro Bruttolistenpreis. Diese Grenze hat der Gesetzgeber nun deutlich erhöht. Und nicht nur BEV kommen besser weg.

Elektro-Dienstwagen bleiben durch die geringere Besteuerung attraktiv, nun steigt auch die Preisgrenze deutlich.(Bild:  BMW/Stephan Reeh)
Elektro-Dienstwagen bleiben durch die geringere Besteuerung attraktiv, nun steigt auch die Preisgrenze deutlich.
(Bild: BMW/Stephan Reeh)

Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen steigt auf 70.000 Euro. Die Erhöhung ist laut dem Fachinformationsdienst Haufe Teil des nun vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetzes und soll die Nachfrage nach E-Mobilen stützen. Zudem reagiert der Gesetzgeber mit der gestiegenen Preisgrenze auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anschaffungspreise. Bisher lag die Fördergrenze bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro.

Die Neuregelung gilt für Neuanschaffungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2024. Damit untermauert das Wachstumschancengesetzt die bisherige Regelung, dass die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat, günstiger besteuert als Verbrennerfahrzeuge. Für die Berechnung sind nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Bei teureren emissionsfreien Autos steigt der Prozentsatz auf 0,5.

Auch Hybridfahrzeuge bleiben in dieser Förderung. „Die alternative Reichweitengrenze von 80 Kilometern bei Hybridfahrzeugen wurde nach dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses doch nicht gestrichen“, heißt es bei Haufe.

(ID:49976748)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung