Das älteste fahrbereite Auto erhält Straßenzulassung
„Es wird uns mitgeteilt, dass Sie bei dem Betrieb Ihres Motorwagens die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht einhalten, sondern namentlich durch die Dörfer und Städte viel zu rasch fahren. Wir machen Sie deshalb wiederholt mit Ziffer 3 der Normativ-Bestimmungen Gr. Ministerium des Innern vom 30. November 1893 aufmerksam, wonach die Fahrgeschwindigkeit innerhalb der Orte sechs Kilometer pro Zeitstunde nicht übersteigen darf. Bei ferneren Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung wären wir genötigt, strafend gegen Sie einzuschreiten“, heißt es in der Verwarnung. Übrigens: Die Ziffer auf dem Heckdeckel ist das erste Kennzeichen des Wagens! (PS Speicher) 9/10 Zurück zum Artikel