Die EU-Kommission will strengere Grenzwerte für die Emissionen von Fahrzeugen. Künftig sollen nicht nur Abgase, sondern auch Emissionen durch Reifenabrieb und Bremsen reguliert werden. Zufrieden sind mit den Vorschlägen weder die Autoindustrie noch Umweltschützer.
Zum Schutz von Menschen und Umwelt vor Schadstoffen will die EU-Kommission strengere Grenzwerte für gefährliche Emissionen von Fahrzeugen. So sollen Neuwagen künftig weniger Feinstaub und Stickoxide ausstoßen, wie die EU-Kommission bei der Vorstellung ihres Vorschlags für die neue Abgasnorm Euro 7 am Donnerstag mitteilte.
Neu ist dabei auch, dass künftig Emissionen durch Reifenabrieb und Bremsen reguliert werden sollen. So wären auch Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge von den Regeln betroffen. EU-Staaten und Europaparlament müssen noch über das Vorhaben verhandeln und sich auf eine gemeinsame Linie verständigen.
BMW-Chef Zipse: Hohe Kosten, begrenzter Nutzen
Von der Autoindustrie kommt Kritik. „Der Nutzen des Kommissionsvorschlags für die Umwelt ist sehr begrenzt, während er die Kosten der Fahrzeuge stark erhöht“, sagte der Präsident des Verbands der europäischen Autohersteller und BMW-Chef Oliver Zipse. Den Vorschlägen zufolge müssten die Grenzwerte auch unter strengeren Bedingungen eingehalten werden als bislang.
So dürften bestimmte Werte künftig auch bei Temperaturen von bis zu 45 Grad - und damit 7 Grad mehr als bisher - nicht überschritten werden. Unter diesen erweiterten Bedingungen dürften dem Vorschlag zufolge doppelt so viele Emissionen ausgestoßen werden wie unter normalen Bedingungen vorgesehen. Die neuen Regeln sollen für Autos und Transporter Mitte 2025 und für Lkw und Busse zwei Jahre später in Kraft treten.
VDA: Vorgaben zeitlich nicht umsetzbar
Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht davon, dass die Vorgaben für Autos zeitlich nicht umsetzbar seien. Bei Nutzfahrzeugen sei dies technologisch kaum realisierbar.
Auch aus der Union kommen kritische Stimmen zu dem Vorhaben: „Gerade für Lkw ist dieser Vorschlag fast zehn Mal strenger als bisher unter Euro 6“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament Jens Gieseke. „So verteuern wir Logistik und sämtliche Lieferketten, die auf den Transport auf der Straße angewiesen sind.“
Greenpeace: Grenzwerte zu lax
Für Kritik von Umweltschützern sorgt unter anderem, dass die Grenzwerte von Autos weniger stark reguliert werden, als teils gefordert worden war. Konkret sollen etwa Dieselautos künftig 60 statt 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen dürfen – für Benziner ändert sich an diesem Grenzwert nichts.
„Es ist völlig unverständlich, warum die Kommission mit so laxen Grenzwerten mithilft, Autos unnötig dreckig zu belassen“, kritisierte Greenpeace Verkehrsexperte Tobias Austrup. „Damit spielt die Kommission mit der Gesundheit von Millionen von Europäern“, sagte Bas Eickhout, der den Vorschlag für die Europäischen Grünen verhandeln wird.
Fahrzeuge müssen Grenzwerte länger einhalten
Neu ist dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge auch, dass Fahrzeuge die neuen Werte länger einhalten müssten als bisher. Bei Autos und Transportern wären das etwa zehn Jahre und 200.000 Kilometer Fahrstrecke – doppelt so viel wie bislang. Das geht dem europäischen Verbraucherschutzverband Beuc nicht weit genug. Dies werde dazu führen, dass Besitzer von Fahrzeugen aus zweiter oder dritter Hand am Ende das Nachsehen hätten.
Der Straßenverkehr ist nach Angaben der EU-Kommission die größte Quelle für Luftverschmutzung in Städten. Schätzungen zufolge hat die Feinstaub- und Stickoxid-Verschmutzung durch den Straßenverkehr 2018 in den EU-Staaten und Großbritannien etwa 70.000 vorzeitige Todesfälle verursacht. Durch Euro 7 sollen etwa die Stickoxidemissionen durch Autos bis 2035 um schätzungsweise 35 Prozent sinken, bei Bussen und Lkw um mehr als 50 Prozent.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.