Körperschaftssteuer Familienunternehmen erwartet Entlastung

Ein Gastbeitrag von Nicole Fröhlich, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft

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Ab 2022 können Personengesellschaften als Kapitalgesellschaften besteuert werden. Für Familienunternehmen kann das zu Steuerersparnissen führen und die Wettbewerbsfähigkeit deutlich erhöhen.

Die Option auf eine niedrigere Steuerlast ist für viele Personengesellschaften verlockend. Das könnte der Wechsel in eine Kapitalgesellschaft bringen; sollte aber sorgfältig geprüft werden.
Die Option auf eine niedrigere Steuerlast ist für viele Personengesellschaften verlockend. Das könnte der Wechsel in eine Kapitalgesellschaft bringen; sollte aber sorgfältig geprüft werden.
(Bild: ©lovelyday12 - stock.adobe.com)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetz über die Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Ein lange erwarteter Kernpunkt des KöMoG ist die Möglichkeit, dass Personengesellschaften als Kapitalgesellschaft besteuert werden.

Damit möchte der Gesetzgeber die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform von Personenhandelsgesellschaften verbessern. Wer diese Option ergreift, wird ertragsseitig genauso besteuert wie Kapitalgesellschaften.