Recht auf Reparatur Gebrauchtwagen werden teurer

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Auf die Entscheidung des Bundesrats zum „Recht auf Reparatur“ reagierte das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg mit scharfer Kritik. Verbandspräsident Michael Ziegler sieht insbesondere für den Gebrauchtwagenhandel erhebliche Risiken.

Das Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ ist national umgesetzt und tritt am 1. Juli mit allen negativen Folgen für den Autohandel in Kraft. Jetzt bleibt nur noch die Nachbesserung auf EU-Ebene. (Bild:  KI-generiert)
Das Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ ist national umgesetzt und tritt am 1. Juli mit allen negativen Folgen für den Autohandel in Kraft. Jetzt bleibt nur noch die Nachbesserung auf EU-Ebene.
(Bild: KI-generiert)

Auch wenn die Lobbyarbeit des ZDK erreichen konnte, dass das Thema auf EU-Ebene noch einmal gespielt werden soll, ist der Ärger der Kfz-Branche groß: Der Bundesrat hatte das Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ am 10. Juli verabschiedet. Es tritt bereits am 31. Juli in Kraft und setzt europäische Vorgaben um. Für neu abgeschlossene Kaufverträge gilt künftig: Nimmt ein Verkäufer eine Nachbesserung vor, verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche pauschal um zwölf Monate – und zwar für das gesamte Produkt. Die Regelung erfasst auch Kraftfahrzeuge, einschließlich Gebrauchtwagen.

Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg reagiert mit großer Kritik. Denn bislang konnte die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Durch die neue Regelung kann sich diese Frist nach einer Reparatur deutlich verlängern. Bereits die Nachbesserung eines einzelnen Bauteils kann dazu führen, dass die Haftung für das gesamte Fahrzeug um ein weiteres Jahr besteht.

Was das praktisch heißt, erläutert Präsident Michael Ziegler vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg an einem einfachen Beispiel: Basis ist ein Gebrauchtwagen, der vor elf Monaten verkauft wurde; die bei Gebrauchten übliche, vertraglich auf ein Jahr verkürzte Gewährleistung würde also in wenigen Wochen enden. Nun bessert der Händler eine Kleinigkeit nach, etwa einen defekten Fensterheber. Aus den letzten Wochen Haftung wird dadurch ein ganzes weiteres Jahr, und zwar für das komplette Auto, für ein Produkt mit Tausenden Bauteilen, das er nicht gebaut, sondern nur repariert hat. Der Hersteller dagegen ist nach zwei Jahren endgültig aus seiner Haftung heraus.

„Aus einem gut gemeinten europäischen Verbraucherrecht ist in unserem Geschäft eine tendenziell verbraucherfeindliche Entscheidung geworden. Das Risiko, auf Reparaturkosten sitzen zu bleiben, steigt für den Handel erheblich, und dieses Risiko hat einen Preis. Gebrauchtwagen werden sich verteuern, weil die Betriebe die verlängerte Haftung absichern und einpreisen müssen. Am Ende zahlt die Rechnung ausgerechnet der Kunde, den das Gesetz schützen wollte“, so Ziegler.

Mehr Privatkäufe mit Risiken für die Kunden

Nach Einschätzung des Verbands wird die Kalkulation von Gewährleistungsrisiken erheblich erschwert. Besonders betroffen seien kleinere Betriebe und freie Werkstätten, die Gebrauchtwagen zusätzlich zu ihrem Werkstattgeschäft anbieten. Das Risiko für den Handel steige deutlich, da Betriebe für komplexe Fahrzeuge länger haften müssten, ohne deren Herstellung beeinflusst zu haben. Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß warnt außerdem vor möglichen Marktverschiebungen: Sollten sich Betriebe aus dem Gebrauchtwagenhandel zurückziehen, könnte der Anteil privater Verkäufe steigen – mit der Folge, dass Käufer dort keine gesetzliche Gewährleistung erhalten.

Wie berichtet, hatte der Bundestag nach starker Kritik aus dem Kfz-Gewerbe in einer begleitenden Entschließung vom 25. Juni die Bundesregierung angewiesen, sich auf EU-Ebene für Ausnahmen bei komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen einzusetzen. Das Kfz-Gewerbe – allen voran der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) – erwartet, dass dieser Ansatz zeitnah weiterverfolgt wird, da mögliche Anpassungen vor allem auf europäischer Ebene gesehen werden.

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