HU-Scheinwerferrichtlinie: Jetzt wird's ernst

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Bayern, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr:

„Grundsätzlich gilt, dass an Prüfstützpunkten, an denen keine den Vorschriften entsprechenden Prüfmittel vorhanden sind, keine HU durchgeführt werden darf. Die Überprüfung der Prüfstützpunkte erfolgt in Bayern durch die örtlich zuständigen Kfz-Innungen. Diese melden ihre Ergebnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde, welche dann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die einzuleitenden Maßnahmen entscheidet. Das kann letztlich zur endgültigen Schließung eines PSP führen. Das Bundesverkehrsministerium und die Länder haben auf der 164. Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses (BLFA-TK) eine Verlängerung der Fristen, die in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115 für die Anwendung bestimmter Prüfverfahren (Eichung, Stückprüfung, Kalibrierung) für jedes Prüfmittel gesondert festgelegt ist, einstimmig abgelehnt. Insofern besteht für das Land Bayern kein Handlungsspielraum.“

Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:

„Die zum 1.1.2018 wirksam werdenden verschärften Anforderungen an die im Rahmen der HU eingesetzten Mess- und Prüfmittel sind seit Langem bekannt. Die Länder, auch das Land Berlin, bekennen sich ausdrücklich zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016 zur Regelung über abweichende Anforderungen. Allgemeine Ausnahmen zu diesen Regelungen im Sinne einer generellen Fristverlängerung für sämtliche Prüfstützpunkte und Prüfplätze kommen nicht in Betracht. Es wird beabsichtigt, für den Bereich des Landes Berlin über Maßnahmen aufgrund von Abweichungen an Prüfstützpunkten und Prüfplätzen auf der Grundlage von aktuellen Zustandsinformationen, die von den Überwachungsorganisationen zu liefern sind, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.“

Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr:

„Wir sehen bei diesem Thema in Bremen kein gravierendes Problem und stehen diesbezüglich in enger Abstimmung mit Kammer und Betrieben. Die Betriebe hatten wegen der guten Zusammenarbeit und engen Abstimmung ausreichend Vorlauf, um ihre Instrumente zu kalibrieren. Eine generelle Fristverlängerung werden wir daher nicht gewähren. Begründete Einzelfälle können von uns als oberste Straßenverkehrsbehörde zugelassen werden.“

Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung:

„Für den Bereich des Landes Brandenburg wird es keine generelle Fristverlängerung geben. Vielmehr ist mit den im Land tätigen Überwachungsorganisationen, die in Werkstätten Hauptuntersuchungen durchführen, seitens des Ministeriums eine Lösung dahingehend erarbeitet worden, dass wegen der vorhandenen Engpässe bei der Kalibrierung von Prüfmitteln im Einzelfall eine noch gültige Stückprüfung auch über den 1.1.2018 als ausreichend akzeptiert werden kann. Dabei handelt es sich nur um eine Duldung, nicht um eine Erlaubnis seitens der Behörde. Nachweise sind gegenüber den jeweils in der Werkstatt prüfenden Überwachungsorganisationen zu führen.“

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