VW-Abgasaffäre Klarheit zur Verjährung wohl erst 2022

Von dpa

Wann verjähren die Ansprüche von Klägern aus der VW-Abgasaffäre? Eine Verhandlung in dieser Woche vor dem Bundesgerichtshof (BGH) brachte zunächst keine eindeutige Antwort auf diese Frage – aber zumindest einen Hinweis darauf, wann damit zu rechnen ist.

Im September 2015 war die Prüfstandserkennung von VW ans Licht gekommen.
Im September 2015 war die Prüfstandserkennung von VW ans Licht gekommen.
(Bild: Volkswagen)

Die Frage, wann Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen in der Dieselaffäre verjährt sind, wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr abschließend beantwortet. In einem Fall, der am Donnerstag am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde, wird es letztlich keine Rolle spielen, ob der Kläger zu spät vor Gericht zog.

Der Mann hatte sich zunächst der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen Volkswagen angeschlossen. Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass dadurch in jedem Fall die Verjährung gehemmt war, wie der Vorsitzende Rüdiger Pamp sagte.

Neuer Termin Anfang 2022

So hatte Ende Juli bereits der für die Diesel-Fälle anfangs allein zuständige VI. Zivilsenat entschieden. Pamps VII. Zivilsenat plant, sich dem anzuschließen. Da es um eine vergleichsweise kleine Summe geht und der Fall ans Stuttgarter Oberlandesgericht zurückverwiesen werden müsste, legte Pamp beiden Seiten allerdings nahe, sich so zu einigen. Ob überhaupt ein Urteil verkündet wird, ist also unklar. Ein Termin dafür sollte für Anfang 2022 vorgesehen werden.

Ansprüche auf Schadensatz verjähren nach drei Jahren

Die systematische Prüfstandserkennung war im September 2015 ans Licht gekommen. Betroffene Kläger haben prinzipiell Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Die Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren. Klagen hätten also spätestens Ende 2018 erhoben werden müssen – wenn der Kläger 2015 schon wusste, dass auch sein Auto den EA189 hat, oder „ohne grobe Fahrlässigkeit“ davon hätte wissen müssen, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt. Vor Gericht ist genau dieser Punkt oft umstritten.

Vorheriges Musterverfahren endete mit Vergleich

Wolfsburg vertritt den Standpunkt, dass das Thema 2015 so allgegenwärtig in den Medien war, dass so gut wie jeder davon mitbekommen musste. Nach dem Urteil des VI. Senats von Ende Juli darf dies dem einzelnen Kläger aber bei Gericht nicht pauschal unterstellt werden. Pamps Senat will zu der Frage im Februar in fünf Parallelverfahren verhandeln. Dann dürften konkretere Hinweise zu erwarten sein.

Der jetzt verhandelte Fall ist speziell, weil der Mann zwar erst im Oktober 2019 geklagt hatte, in den Monaten davor aber zur Musterklage angemeldet gewesen war. Das Musterverfahren hatte mit einem Vergleich geendet, von dem gut 245.000 Diesel-Kunden von Volkswagen profitierten.

(ID:47804522)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung