Autohandel im Lockdown Kunden dürfen in den Verkaufsraum – meist aber nur mit Termin

Von Doris Pfaff

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Ab dem 8. März dürfen die Autohändler bundesweit wieder ihre Verkaufsräume für Kunden öffnen, sofern die Inzidenzzahl nicht über 100 liegt. Der Autohandel kann ein wenig aufatmen, in vielen Regionen bedeutet die Lockerung wegen einer Terminpflicht aber auch viel Bürokratie.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am späten Mittwochabend die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete am späten Mittwochabend die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)

Der Lockdown bleibt. Zwar hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch Öffnungsschritte beschlossen, grundsätzlich die Maßnahmen aber bis 28. März verlängert. Lockerungen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen und für den Einzelhandel. Einige Läden dürfen bundesweit wieder komplett öffnen, darunter Gartencenter und Buchläden. Ansonsten darf der bisher geschlossene Einzelhandel bei einer regional stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vereinzelt Kunden im Verkaufsraum begrüßen. Das gilt auch für Autohäuser.

Voraussetzung ist, dass der Kunde einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht hat und ihm eine 40 Quadratmeter große Verkaufsfläche zur Verfügung steht. Außerdem muss das jeweilige Geschäft den Besuch dokumentieren, um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Für die Laufkundschaft bleiben die Einzelhandelsgeschäfte also geschlossen. Die Details regeln die Bundesländer in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen.

Flankiert werden sollen die Lockerungsmaßnahmen von einer breit aufgestellten Teststrategie, einer Ausweitung der Impfungen und einer Notbremse, die bei wieder steigenden Infektionszahlen greifen soll. Der Beschluss des mehrstündigen Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern sieht einen fünfstufigen Öffnungsplan vor: Ab einem stabilen Inzidenzwert von unter 50 darf der Einzelhandel zwar unter Auflagen, aber ohne Terminvergabe wieder öffnen. Damit wurde der umstrittene 35er-Inzidenzwert als Zielmarke für die Öffnung des Einzelhandels gekippt. Konkret bedeutet das, in Einzelfällen, also dort, wo es der regionale Inzidenzwert unter 50 liegt und die Vorgaben der Öffnungsstrategie erfüllt werden, darf schon ab Montag geöffnet werden.

Das Kfz-Gewerbe hatte bereits nach Bekanntwerden des Beschlussentwurfs positiv auf die Aussicht reagiert, nach dem Click-and-Meet-Prinzip ihre Schauräume wieder öffnen zu dürfen. „Das, was jetzt möglich sein soll, haben wir die ganze Zeit gefordert. Es ist problemlos machbar, dass Kunden nach Terminabsprache das Autohaus betreten, ohne sich einem größeren Infektionsrisiko auszusetzen“, sagte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Karpinski: Situation ist für den Händler nicht berechenbar

Weil aber die Öffnung von der jeweiligen Infektionslage vor Ort abhänge, werde das Öffnungsszenario undurchsichtig. „Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. „Auf diese Weise lässt sich das notwendige wirtschaftliche Aufbruchsignal nicht erzeugen.“

Grundsätzlich positiv reagierte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg: „Wenn Click and Meet kurzfristig in den Bundesländern umgesetzt wird, ist dies ein erster wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Öffnung unter Auflagen.“ Das würde dem Kfz-Handel, außer im Hinblick auf die Laufkundschaft, erheblich helfen. Ein Durchbruch sei das laut Beuß für den Autohandel aber nicht. Deshalb werde der Verband wie bereits angekündigt parallel die Möglichkeiten ausloten, gegen die andauernde Schließung gerichtlich vorzugehen.

Ungeachtet dieses Lockerungsschrittes fordert das Kfz-Gewerbe, den Autohandel sofort aus dem weiterhin bestehenden Lockdown zu holen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, so Karpinski.

VDIK: Grund zum vorsichtigen Optimismus

Reinhard Zirpel, Präsident des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), bewertet die Lage aufgrund des aktuellen Einbruchs als sehr kritisch: „Die Beschlüsse sind für die meisten Autohändler in Deutschland jedoch ein Grund für vorsichtigen Optimismus. Auf Click and Meet sind sie bestens vorbereitet. Es gibt sehr große Verkaufsflächen in Relation zur täglichen Kundenzahl. Hygienekonzepte, Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung sind eingeübt. Auch weitergehende Öffnungen kann der Autohandel mit diesen Konzepten sicher umsetzen.“

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) dagegen bezeichnete die Beschlüsse als „Katastrophe“. Der Einkauf nach Terminvergabe könne für die allermeisten Geschäfte kein wirtschaftlicher Rettungsanker sein. Denn dabei seien in der Regel Personal und Betriebskosten höher als die Umsätze, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Faktisch werde der Lockdown damit für die große Mehrheit der Nicht-Lebensmittelhändler bis Ende März verlängert. Denn eine stabile Inzidenz von unter 50, die für eine Wiedereröffnung aller Geschäfte als Bedingung genannt werde, sei auf absehbare Zeit wohl nicht flächendeckend zu erreichen, so der HDE.

Die Verkaufsräume des Autohandels sind seit 16. Dezember geschlossen. Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 22. März terminiert.

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