Markenhändler wollen GVO mitgestalten

Von Andreas Grimm

In wenigen Jahren laufen für das Kfz-Gewerbe die Gruppenfreistellungsverordnungen aus. Schon jetzt arbeiten in Berlin und Brüssel Experten an den künftigen Rahmenbedingungen für Kfz-Handel und -Werkstatt. Daran will auch der Verband der Markenhändler (VMH) mitwirken.

(Montage: »kfz-betrieb«)

Angesichts der anstehenden Neuregelung der Gruppenfreistellungsverordnungen für den Vertrieb und die Reparatur von Kraftfahrzeugen wird nun der Verband der Markenvertragshändler (VMH) aktiv. Dazu unterstütze die markenunabhängige Interessenvertretung der deutschen Marken-Vertragshändler eine Aktion des europäischen Dachverbands der Kfz-Verbände (Cecra).

Der Cecra hat in zwölf EU-Ländern eine Händlerumfrage gestartet, die von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young entwickelt wurde und deren Ergebnisse in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess in Brüssel einfließen sollen. In der Umfrage geht es um das Vertragsverhältnis zwischen Herstellern und Händlern in Bezug auf die so genannte Vertikal-GVO (EU-Verordnung 330/2010). Deren Ergebnisse sollen in Kürze der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

Konkret empfiehlt der VMH seinen Mitgliedern nun, an dieser Umfrage teilzunehmen. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Stimme von Händlern und Reparaturbetrieben im neuen Rechtsrahmen in Bezug auf Wettbewerb und Verbraucherschutz berücksichtigt wird“, erläutert Verbandsvertreter Mathias R. Albert in einer Pressemitteilung.

Hintergrund der Aktivitäten sind die auslaufenden Regelungen für den Wettbewerb im Automobilsektor innerhalb der EU. Die so genannte Vertikal-GVO und die Kfz-GVO laufen am 31. Mai 2022 beziehungsweise am 31. Mai 2023 aus und werden derzeit von der Europäischen Kommission überprüft. Die Cecra, deren Mitglied der VMH e.V. ist, wurde von der für Wettbewerbsfragen bei der Europäischen Kommission zuständigen Abteilung eingeladen, an der für das dritte Quartal 2020 geplanten öffentlichen Anhörung teilzunehmen.

Auch die Europäische Kommission hat bei Ernst & Young Services eine Studie in Auftrag gegeben. Sie soll sich mit den Ergebnissen der bisherigen Kfz-GVO befassen und die Trends in zwölf nationalen Märkten zwischen 2007 und 2017 in den Kategorien Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse analysieren. Die Ergebnisse werden für August 2020 erwartet.

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