Chemikalien-Klimaschutzverordnung Neuer Sachkundenachweis für Werkstatt-Mitarbeiter erforderlich

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Wegen Neuerung bei den Verordnungen zu Kfz-Arbeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen bietet die TAK ein neues Schulungskonzept und Klimahandbuch für Betriebe. Die Änderungen greifen ab 9. Oktober 2026.

Ab 9. Oktober greifen die gesetzlichen Vorgaben bei Kfz-Arbeiten an Klimaanlagen. Die TAK bietet daher ein neues Schulungskonzept. (Bild:  TAK)
Ab 9. Oktober greifen die gesetzlichen Vorgaben bei Kfz-Arbeiten an Klimaanlagen. Die TAK bietet daher ein neues Schulungskonzept.
(Bild: TAK)

Mit der überarbeiteten Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der zugehörigen EU-Durchführungsverordnung 2025/1893 ändern sich die Anforderungen an die Sachkunde für Werkstattarbeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) hat ihr Schulungskonzept daraufhin grundlegend überarbeitet und kündigt zugleich ein neues Schulungshandbuch zu den geänderten Sachkundeschulungen an, das in Kürze vorgestellt werden soll.

Zukünftig gibt es drei Qualifizierungswege

Künftig unterscheidet die TAK drei Kategorien: Die Sachkunde M1/M2 wird gemeinsam geschult und deckt Arbeiten an mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln und Kohlenwasserstoffen ab. Die Sachkunde M3 gilt eigens für Anlagen mit dem Kältemittel CO₂ (R744).

Hinzu kommt eine verpflichtende Auffrischung: Inhaber bestehender Bescheinigungen müssen spätestens bis zum 12. März 2029 erstmals einen Auffrischungskurs absolvieren, für neue Bescheinigungen gilt danach ein Sieben-Jahres-Rhythmus. Wird diese Frist versäumt, reicht eine Auffrischung nicht mehr – es wird eine komplette Erstschulung fällig.

9. Oktober ist Stichtag für neues Schulungskonzept

Spätestens ab dem 9. Oktober 2026 müssen alle Erst- und Auffrischungsschulungen nach dem neuen Konzept durchgeführt werden. Betroffen sind alle Personen, die an Klimaanlagen arbeiten oder mit Kältemitteln umgehen; Betriebe sollten Fristen und Personalplanung frühzeitig darauf abstimmen, um Terminengpässe bei Schulungsanbietern wie der TAK oder bei den Bildungszentren der Kfz-Innungen und Handwerkskammern zu vermeiden. (www.tak.de)

Sonderfall für Werkstätten bei Kühlfahrzeugen

Werkstätten, die Kälteanlagen von Kühllastkraftwagen und Kühlanhängern warten, benötigen nicht die allgemeine Klima-Sachkunde, sondern die gesonderte Sachkunde A1, A2 oder D nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215.

Neues TAK-Klima-Schulungshandbuch als Praxishilfe

Parallel zur Neuordnung der Schulungen arbeitet die TAK an einem neuen Klimahandbuch. Es soll Werkstätten als kompaktes Nachschlagewerk durch den verschärften Rechtsrahmen begleiten und die Vorgaben aus Verordnung, Durchführungsverordnung und den neuen Sachkunde-Kategorien praxisnah bündeln. „Mit dem neuen Klimaschulungskonzept bringen wir die Sachkunde auf den Stand der Technik – praxisnah, rechtssicher und offen für die Kältemittel und Fahrzeugsysteme von morgen“, sagt TAK-Geschäftsführer Andreas Zühlke.

Exklusiv für Seminarteilnehmer wird es das Schulungshandbuch auch digital als Flipbook bei der TAK-Online-Akademie geben. Es ist ab sofort verfügbar und wird mit den Seminarunterlagen im Vorfeld der Klima-Seminare an die Teilnehmer ausgegeben. Die Bücher sind nicht frei verkäuflich.

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