Die anstehende Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird den Autohandel besonders stark betreffen. Denn nach dem jetzigen Entwurf sei es nicht mehr praktikabel, bestellte Fahrzeuge auszuliefern, warnt das Kfz-Gewerbe.
Verwaiste Schauräume und keine Auslieferung: ein verschärftes Infektionsschutzgesetz könnte den Autohandel komplett zum Erliegen bringen.
(Foto: Mazda)
Verschiedene Landesverbände des Kfz-Gewerbes befürchten, dass der Automobilhandel mit der beabsichtigten „Bundesnotbremse“ vollständig zum Erliegen kommt. Angesichts der derzeitigen Entwicklungen und Maßnahmen sei zu erwarten, dass „die 100er-Marke flächendeckend und dauerhaft überhaupt nicht mehr realistisch unterschritten werden kann“. Die Folge wäre ein brutales Abwürgen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, heißt es vom Landesverband Bayern. Die Autohäuser hätten dann keine Chancen mehr, ihre Verkaufsräume wieder öffnen zu können.
Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg bittet nun in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten eindringlich, den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugunsten des Kfz-Gewerbes zu entschärfen. Das Bundeskabinett hat sich bereits auf die Änderung verständigt, die vor allem eine bundesweite Notbremse vorsieht, wenn die Zahl der Corona-Infektionen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschreitet.
Albert Vetterl, Präsident des Kfz-Gewerbes Bayern, hat sich deshalb direkt an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gewandt. „Unsere Betriebsinhaber haben von Geschäftsschließungen über aufwändige Hygienekonzepte und Schnelltest-Pflicht alle Forderungen der bayerischen Politik immer mitgemacht, um nicht nur den Geschäftsbetrieb, sondern auch die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden sicherzustellen. All diese Anstrengungen sollen nun mit der ,Bundesnotbremse‘ zunichte gemacht werden – das können wir so nicht akzeptieren“, schreibt er.
Der Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Baden-Württemberg, Carsten Beuß, kritisiert in seinem Brief an Bundestagsabgeordnete vor allem die fehlende Möglichkeit, Fahrzeuge ausliefern zu können. „Durch das Gesetz droht nun sogar ein Verbot von Abholangeboten im Handel! Diese Maßnahme beträfe den Kfz-Handel in extremer Form, weil viele Kunden weit weg wohnen und Autos nicht per Paketzustellung ausgeliefert werden können. Wenn Sie dem Gesetzentwurf in der vom Kabinett beschlossenen Form zustimmen, blockieren Sie alle Absatzkanäle des Automobilhandels und unterbinden mangels praktikabler Auslieferungsmöglichkeiten faktisch sogar den Online-Handel!“, schreibt er.
Bereits bestellte Fahrzeuge könnten nicht mehr ausgeliefert werden. Das bringe die Kfz-Betrieben in noch größere Bedrängnis. Der Hauptgeschäftsführer wirbt in dem Brief ebenfalls für die Öffnung der Autohäuser und führt die seit Monaten vom Kfz-Gewerbe immer wieder vorgebrachten Argumente an: die Hygienekonzepte, die großen Flächen, die Teststrategie der Autohäuser, den Einsatz der Luca-App und die Ungleichbehandlung des Automobilhandels gegenüber den Gartenmärkten und dem Buchhandel.
Auslieferung ist unabdingbar
Geöffnete Verkaufsräume der Autohäuser sind laut Beuß schon deshalb notwendig, damit Menschen weiterhin mobil bleiben können. Wenn der Autohandel schon nicht auf die Liste der Ausnahmen gesetzt werde, dann solle die Politik zumindest Terminshopping mit einem negativen Corona-Test zulassen, fordert Beuß. Für den Autohandel absolut unabdingbar sei die Notwendigkeit, bestellte Fahrzeuge auch ausliefern zu können und abholen zu lassen.
Die Gefahr einer Ansteckung sei dabei nicht gegeben. Beuß: „Eine Schlangenbildung vor dem Geschäft, der vorgebeugt werden müsste, ist im Automobilhandel von vornherein ausgeschlossen, und die Abholung erfolgt ohne physischen Kontakt zwischen Personen und ist sogar im Freien möglich. Es besteht deshalb kein wie auch immer gearteter sachlicher Grund, den zentralen Absatzkanal von Automobilen vollends zu blockieren.“
Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nächste Woche dem Bundestag und anschließend dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Hauptkritik am Entwurf betrifft die geplante Ausgangssperre, wenn die Bundes-Notbremse greift.
Stand: 08.12.2025
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