Um den Wiederbeschaffungswert eines verunfallten Fahrzeugs streiten sich Geschädigte und Versicherungen oft ausgiebig. Die Basis für den Fahrzeugwert legen die Gutachten der Sachverständigen. Um deren Job einfacher zu gestalten, berücksichtigt die Software Cardetektiv auch die Anforderungen der Sachverständigen.
Um verunfallte Fahrzeuge entsteht nicht selten ein Rechtsstreit, der sich über Jahre hinziehen kann. Streitpunkt Nummer 1 ist der Wiederbeschaffungswert.
Nach einem Unfall dreht sich alles um den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Wobei die Interessenlagen durchaus unterschiedlich sind: Dem Geschädigten kann er nicht hoch genug sein; die Versicherer würden lieber ganz tief stapeln. Und dazwischen liegt der Handel, der natürlich auch noch die Chance wittert, ein Auto zu verkaufen. Das Zünglein an der Waage sind in diesem Fall die Sachverständigen, die die verunfallten Fahrzeuge unter die Lupe nehmen und ein Wertgutachten erstellen.
Stefan Mellmann, Gründer und Geschäftsführer von Cardetektiv, zählt 4.000 Sachverständige zu seinen Kunden. Sie nutzen die Branchensoftware, um Gutachten zu erstellen. Auf die Idee, dieser Berufsgruppe digital unter die Arme zu greifen, kam Mellmann, als er vor 15 Jahren selbst erlebte, wie schwach die Digitalisierung damals noch im Versicherungswesen entwickelt war. Zwar nutzten die Versicherer elektronische Hilfsmittel, aber von weitgehend automatisierten digitalen Prozessabläufen war man noch weit entfernt.
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Heute starten die Sachverständigen häufig mit einem anderen Programm, um die Fahrzeug-Identnummer (FIN) abzufragen und machen dann mit der Software Cardetektiv weiter in der Begutachtung. Abschließend erstellen sie eine pdf-Datei von der Bewertung, die automatisiert ins Archiv wandert.
Dieses Archiv bezeichnet Mellmann als ganz klares Plus für seine Software. Dadurch kann das Cardetektiv-Team auch Einzelanfragen für Fälle klären, die bereits einige Jahre zurückliegen. „Das kann nicht jeder“, sagt Stefan Mellmann. Denn manchmal dauert es Jahre, bis ein Unfall abschließend geklärt ist. Und dann stellt sich oft die Frage: Wie war das noch mal mit dem Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt? Das Datenarchiv reicht bis 2016 zurück. So lassen sich Fragen zum Fahrzeugwert zu einem früheren Zeitpunkt beantworten; es lassen sich aber auch Preisverläufe über einen längeren Zeitraum darstellen.
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Stand vom 15.04.2021
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