LG-Urteil zu Ladepreisen Strompreis hängt von der Karte im Portemonnaie ab

Von Doris S. Pfaff 5 min Lesedauer

Wer ein E-Auto an einer öffentlichen Säule lädt, weiß vorab oft nicht, was die Kilowattstunde kostet. Ein Urteil des Landgerichts München I beanstandet nun einen Teil der Preisunterschiede. Rechtskräftig ist es noch nicht und ändert auch nicht die fehlende Kostentransparenz an Ladesäulen. Dies ist ein Hemmschuh für die E-Mobilität.

Was kostet der Ladestrom an der Säule? Die Antwort darauf erfährt der E-Auto-Fahrer oft erst mit der Rechnung, wenn er bereits sein Fahrzeug geladen hat. Überhöhte Preise waren auch Gegenstand eines Verfahrens beim Landgericht München.(Bild:  KI-generiert)
Was kostet der Ladestrom an der Säule? Die Antwort darauf erfährt der E-Auto-Fahrer oft erst mit der Rechnung, wenn er bereits sein Fahrzeug geladen hat. Überhöhte Preise waren auch Gegenstand eines Verfahrens beim Landgericht München.
(Bild: KI-generiert)

An der Tankstelle lassen sich Kraftstoffpreise über Apps vergleichen. Für Ladestrom fehlt diese Transparenz bislang. Das Preisniveau hängt davon ab, wie man bezahlt: mit Vertragstarif, mit Ladekarte eines Drittanbieters oder ad hoc ohne Vertrag.

Das Landgericht München I hat am 6. Oktober 2026 entschieden (Az. 33 O 2062/25): Der Ladesäulenbetreiber EWE Go darf dem Ladekarten-Anbieter Digital Charging Solutions (DCS) für Strom keinen höheren Preis berechnen als seinen eigenen Vertragskunden. DCS betreibt unter anderem die Ladelösungen von BMW und Mercedes-Benz, auch BP ist beteiligt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR. Die von EWE Go genannten Gründe für den Aufschlag, etwa Verwaltungskosten und Kundenbetreuung, ließ es laut Berichten nicht gelten. Das heißt: Nicht-Kunden dürfen nicht benachteiligt werden.

Zum Hintergrund: Ladekarten-Anbieter kaufen den Strom beim Säulenbetreiber ein und geben ihn mit Aufschlag an ihre Kunden weiter. Der Einkaufspreis wirkt sich damit direkt auf den Kartenpreis aus.

Zum Stichtag 1. Januar 2025 galten bei EWE Go an einer Schnellladesäule (brutto, je kWh):

  • Ladekarten-Anbieter wie DCS: 0,837 Euro
  • Ad-hoc-Kunden: 0,79 Euro
  • Kunden der EWE-Go-App: 0,52 Euro

Der Aufschlag gegenüber App-Kunden betrug rund 60 Prozent. Zusätzlich berechnete EWE Go den Ladekarten-Anbietern eine Blockiergebühr von 0,10 Euro je Minute (netto), die eigenen Kunden nicht zahlten. Das ist nicht erlaubt, urteilte das Münchener Landgericht.

EWE Go darf keinen Aufschlag für Nicht-Kunden erheben

EWE Go muss Auskunft geben und Schäden seit dem 13. April 2024 ersetzen, ihre Höhe ist offen, lautete das Urteil des Landgerichts München. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und betrifft zunächst nur die beiden Parteien. Es regelt den Preis, den DCS zahlt, nicht unmittelbar den Preis an der Säule. Nach Einschätzung von DCS könnten Roaming-Anbieter ihren Kunden künftig bessere Preise anbieten. Der Verband „CharGER“ hält die Entscheidung nicht für ein Verbot unterschiedlicher Preise, sie setze aber einen neuen Maßstab für deren Begründung.

Dennoch könnte das Urteil in Sachen Ladestrompreis richtungsweisend sein. Denn an Preistransparenz beim Stromtanken fehlt es in Deutschland weitgehend. Auch der Gesetzgeber möchte das mit einem Gesetz ändern.

Adhoc-Laden ist mehr als 60 Prozent teurer

Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren die mangelnde Preistransparenz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisierte im Juli dieses Jahres die Situation an den Ladesäulen. Es sei für E-Autofahrer oft schwierig und aufwendig, sich über die jeweiligen Preise zu informieren. Je nach Betreiber oder Vertrag lägen die öffentlichen Ladepreise teils mehr als doppelt so hoch wie Haushaltsstrom. Der Automobilclub ACE zählte beispielsweise an einzelnen Säulen bis zu 50 verschiedene Tarife ohne Grundgebühr.

Der ADAC fand bei einer Stichprobe an Autobahnen (Juli 2025), dass Ad-hoc-Laden beim selben Anbieter bis zu 62 Prozent teurer sein kann als der Vertragstarif ohne Grundgebühr. Laden mit Karten bzw. Verträgen ist der Regelfall, Ad-hoc-Laden ist eher der Einzelfall, eben auch, weil die Preistransparenz fehlt. Zwar müssen Betreiber ihre Ad-hoc-Preise an den nationalen Zugangspunkt melden. Laut VZBV sind aber nicht alle Betreiber der Pflicht nachgekommen, und eine App mit allen Ad-hoc-Preisen gibt es bislang nicht. Die Preise für das vertragsbasierte Laden sind nicht zentral abrufbar.

Transparenz an der Tankstelle auch für Ladesäule

An der Tankstelle ist der Preis das, was auf der Tafel steht. An der Ladesäule hängt er davon ab, welche Karte man im Portemonnaie hat. Beim Kraftstoff wird laut Verbraucherzentrale NRW an jeder Zapfsäule pro Liter abgerechnet, das macht den Preisvergleich einfach. Für Kraftstoffpreise gibt es zudem eine zentrale Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt.

Beim Laden gelten an derselben Säule laut VZBV neben dem Ad-hoc-Preis eine Vielzahl vertragsbasierter Preise, die sich teils deutlich unterscheiden. Dazu kommen je nach Säule Minuten- oder Pauschalpreise und Blockiergebühren, die den Gesamtpreis schwer vorhersehbar machen. Der ADAC nannte Preisintransparenz wie an den Autobahn-Ladesäulen an einer Verbrenner-Tankstelle „undenkbar“. Eine zentrale Preisstelle für Ladestrom fordern ADAC, ACE und VZBV.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Bußgelder bei Verstoß gegen Preisangabenpflicht

Die Preisangaben an Ladepunkten regelt die Verordnung AFIR bereits, in Deutschland fehlte bisher aber eine Grundlage, Verstöße zu ahnden. Das soll der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ ändern. Der Entwurf hat bereits die Zustimmung des Kabinetts und des Bundesrates und wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig. Bei Verstößen gegen die Preisangabepflichten drohen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

In den Nachbarländern läuft es nicht viel besser

Deutschland steht im EU-Vergleich mit seinem Tarifdschungel beim Ladestrompreis nicht allein, doch andere machen es besser. In Österreich führt die Regulierungsbehörde E-Control ein Ladestellenverzeichnis mit Verfügbarkeit, Ad-hoc-Preisen und Vertragstarifen sowie einen Tarifkalkulator (Stand Juli 2025, laut zuständigem Ministerium). Eine vom ÖAMTC beauftragte Studie von Arthur D. Little ermittelte dennoch Preisunterschiede von bis zu fast 70 Cent je Kilowattstunde, das sind 142 Prozent gegenüber dem günstigsten Tarif.

In Frankreich lag bei Preisabfragen von acht Mobilitätsanbietern an 121 Ladepunkten im April 2026 der durchschnittliche Preisabstand auf Autobahnen bei 72 Prozent, so die Verbraucherorganisation „Que Choisir Ensemble“. Sie bemängelt fehlende Preisanzeigen an den Säulen. Digitale Preistafeln an Ladeparks sind laut dem Branchenmedium Edison (2024) in Frankreich, Norwegen und Schweden häufiger als in Deutschland.

Was bedeutet das für Verbraucher? Für E-Auto-Fahrer könnte es sich lohnen, mehrgleisig zu fahren und mehrere Ladekarten verschiedener Anbieter zu nutzen. Verbraucherschützer raten jedoch dazu, vorab die Konditionen, insbesondere die Grundgebühr und Laufzeit zu beachten. Im Zweifel führt das dazu, gleich mehrere Tankkarten im Portemonnaie zu haben.

ZDK fordert mehr Transparenz und einfachere Ladetarife

Die teils erheblichen Preisunterschiede an ein und derselben Ladesäule sowie die mangelnde Vergleichbarkeit der Ladetarife kritisiert der ZDK seit Langem. „Die intransparenten Ladepreise sind eines der großen Hemmnisse für Kunden im Autohaus und Grund dafür, dass sie kein E-Auto kaufen. Denn viele merken erst mit der Abrechnung, was sie für das Laden an der Säule bezahlt haben“, erklärte ZDK-Vizepräsident Michael Schneider beim IFA-Branchengipfel in Nürtingen. .

Das aktuelle Gerichtsurteil könnte aus ZDK-Sicht Bewegung in die Preisgestaltung im öffentlichen Lademarkt bringen. Da die Entscheidung jedoch noch nicht rechtskräftig ist, Berufung eingelegt werden kann und die Urteilsbegründung noch aussteht, sieht der ZDK derzeit von einer Bewertung des konkreten Verfahrens ab. Grundsätzlich könnte aber dieses Urteil im Fall seiner Rechtskräftigkeit nach Ansicht des ZDK weitere Impulse für höhere Preistransparenz bei Ladetarifen in Gang setzen.

(ID:50989496)