Weil EU-Vorgaben eine kurzfristige Anpassung verhindern, muss der Autohandel auf gebrauchte E-Autos weiterhin einen Mindestnachlass von 20 Prozent gewähren, damit die E-Prämie beantragt werden kann. Ein Vorschlag des ZDK, die Förderkriterien zum Umweltbonus nachzubessern, wurde daher abgelehnt.
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