Neuer Kraftstoff Tankstellen dürfen ab sofort HVO100 verkaufen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Am 29. Mai dürfen Tankstellen den klimafreundlicheren Kraftstoff HVO100 für Dieselmotoren anbieten. Wie bei der Einführung von E10 dürfte die Skepsis der Fahrer groß sein. Der ZDK bietet deshalb Informationen.

Das Kraftstoffangebot an Tankstellen dürfte sich langfristig ändern. Ab 29. Mai dürfen Tankstellenbetreiber HVO100 für Dieselfahrzeuge zusätzlich ins Sortiment nehmen und damit auch für Selbstzünder klimafreundlicheren Diesel anbieten. Ob das Angebot angenommen wird, wird sich zeigen. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Das Kraftstoffangebot an Tankstellen dürfte sich langfristig ändern. Ab 29. Mai dürfen Tankstellenbetreiber HVO100 für Dieselfahrzeuge zusätzlich ins Sortiment nehmen und damit auch für Selbstzünder klimafreundlicheren Diesel anbieten. Ob das Angebot angenommen wird, wird sich zeigen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Anzahl der Zapfsäulen an den deutschen Tankstellen könnte sich ändern: Ab 29. Mai dürfen Tankstellenbetreiber die neuen Dieselkraftstoffsorten XTL und B10 anbieten. Dem hatte der Bundesrat Ende März 2024 zugestimmt.

An den Zapfsäulen wird es neben B7, B10 und E10 auch HVO100 geben. E5 brauchen Tankstellen nicht mehr vorzuhalten.

Ziel ist, dem hohen Bestand von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor klimafreundlichere Treibstoffe anzubieten, um so die CO2-Emissionen senken zu können.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wie auch der ADAC und andere Verbände begrüßen diese Entscheidung. Denn durch höhere Beimischungen von Biokraftstoffen kann auch der große Bestand von Verbrennern klimafreundlicher unterwegs sein und damit die CO2-Emissionen senken.

Ob Autofahrer jedoch den weniger klimaschädlichen Kraftstoff annehmen, ist fraglich. Denn obwohl Fahrern von Benzinern seit Jahren das preisgünstigere und klimafreundlichere E10 zur Verfügung steht, tanken die meisten weiterhin E5. Aus diesem Grund dürften sich Tankstellenbetreiber vorerst auch schwertun, E5 aus ihrem Sortiment zu nehmen.

Mit HVO100 ein zusätzliches Angebot zu schaffen, dürfte dann aus Platzgründen nicht so leicht umzusetzen sein. Auch die Bedenken von Dieselfahrern sind zu erwarten.

Um die Markteinführung des klimafreundlicheren Diesels zu begleiten, kooperieren die Verbände der Kraftstoff- und Automobilwirtschaft, darunter auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), und bieten die Onlineplattform „kraftstoffe.info“ an.

Die neue Website bietet Informationen zu den neuen Kraftstoffen, wirbt für die Verwendung und versucht, Vorbehalte abzubauen. Ähnlich wie bei den Benzinern dürften Fahrer von Dieselfahrzeugen unsicher sein, ob höhere Beimischungen von Biokraftstoffen für den Motor folgenlos sein werden.

Weder Palmöl werde verwendet, noch Getreide aus dem Lebensmittelbereich, betonen die Kraftstoffhersteller. Auch negativen Wirkungen auf die Motorleistung seien nicht bestätigt.

„Mit XTL und B10 können bestehende Pkw und Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren wertvolle Beiträge zum Klimaschutz leisten. Das Gleiche gilt für künftige Neuzulassungen. Das ist wichtig, um auch im Straßenverkehr die Klimaziele zu erreichen. Denn trotz weiter voranschreitender Elektrifizierung werden im Jahr 2030 voraussichtlich noch mehr als 35 Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Betrieb sein“, so der ZDK.

HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) besteht aus Abfallstoffen wie Altspeiseölen und Fettresten. In seiner Reinform (HVO100) senkt der Treibstoff laut dem Hersteller „Klima Kraftstoffe“ die CO2-Emissionen von Dieselfahrzeugen um bis zu 90 Prozent gegenüber fossilem Diesel. Deshalb ist die Erwartung an die Einführung von HVO100 groß. Laut ZDK sind rund 30 Prozent des Verbrennerbestands Fahrzeuge mit Dieselmotoren.

(ID:50047811)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung