Mazda-Rückruf Update für die Steuerung der Anhängerkupplung

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Bei über 16.000 Einheiten des Mazda 6e müssen die Vertragsbetriebe zunächst klären, ob eine Anhängerkupplung verbaut ist. Falls ja, steht eine Aktualisierung des zuständigen Steuermoduls an, damit alle Lampen des Anhängers vorschriftsgemäß aktiviert werden.

Einige Tausend sehr junger Mazda 6 müssen von den deutschen Servicepartnern überprüft werden. (Bild:  Mazda)
Einige Tausend sehr junger Mazda 6 müssen von den deutschen Servicepartnern überprüft werden.
(Bild: Mazda)

Für neue Mazda 6e (Modellcode GN) gibt es einen Rückruf. Bearbeitet werden müssen aber nur jene Autos mit optionaler Anhängerkupplung. Das Anhängersteuermodul (TRM) aktiviere die Positions- und Schlussleuchten des Anhängers bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht, bemängelt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer Warnmeldung vom 27. Mai. Etwas über 16.000 Einheiten weltweit müssen daher zu den Vertragspartnern, davon 3.900 in Deutschland.

Sollte eine Kupplung verbaut sein, benötigen die Fahrzeuge eine Neuprogrammierung des TRM, um die UN-Regel 48 für die internationale Typgenehmigung zu erfüllen. Angaben zur Dauer der Maßnahme liegen noch nicht vor. Der interne Aktionscode „AT016A“ gilt laut dem KBA für den Produktionszeitraum 5. März 2025 bis 27. Januar dieses Jahres. Über eine FIN-Maske lässt sich online überprüfen, ob ein Mazda-Modell von einem Rückruf betroffen ist.

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