Die „Deutschland Garantie“ von VW soll verunsicherten Kunden Sicherheit beim Diesel-Kauf geben. Dass sie überhaupt zum Einsatz kommt, bezweifelt selbst der Hersteller. Parallel dazu verlängert Volkswagen die Diesel-Abwrackprämie – und verändert sie entscheidend.
VW will mit einer „Deutschland Garantie“ Diesel-Kunden die Unsicherheit beim Autokauf nehmen. Zwischen 1. April und Jahresende können Käufer eines Jahres- oder Neuwagens ihr Fahrzeug umtauschen, sollte es von einem Fahrverbot betroffen sein, teilte die Marke am Donnerstag mit. Der teilnehmende VW-Händler soll das Fahrzeug dann zu dem Zeitwert zurückkaufen, den die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) im entsprechenden Fall ausweist. Der Kunde muss jedoch einen Neu- oder Jahreswagen abnehmen, der von diesem Fahrverbot nicht betroffen ist. Die Garantie gilt für drei Jahre und ist für Käufer kostenlos.
Die genauen Aktionsbedingungen sollen laut VW „Anfang April“ den Markenpartnern und im Internet zur Verfügung stehen. Bislang ist nur bekannt, dass Kunden, die „von einem etwaigen Fahrverbot an ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betroffen“ sind, das Umtauschangebot in Anspruch nehmen können. Ähnliche Aktionen haben bereits BMW, Peugeot und Nissan gestartet.
Neben dem Umtauschversprechen lobt VW eine „modellabhängige Inzahlungnahmeprämie“ aus, die so hoch wie die verlängerte „Umweltprämie“ sei. Das soll nach Aussagen eines VW-Sprechers einen möglichen Restwertverlust des Fahrzeugs verhindern und ermöglichen, dass der Kunde, der sein Fahrzeug umtauscht, einen gleichwertigen Jahres- oder Neuwagen bekommt.
Gleichzeitig verlängerte der Volkswagen-Konzern die Umtauschprämie bis zum 30. Juni 2018. Allerdings gibt es eine entscheidende Änderung: Gefördert werden nur noch Euro-6-Diesel, die Bezuschussung für Benzin-, Gas-, und Elektrofahrzeuge fällt weg. Eine Ausnahme macht Volkswagen Nutzfahrzeuge: Jene Sparte subventioniert auch weiterhin den Erdgas-Caddy, jedoch nur mit Pkw-Zulassung. Folgende Tabelle zeigt, wie viel Nachlass es für welches Diesel-Modell aus dem VW-Konzern künftig gibt. Bei Audi ist die genaue Gliederung noch nicht bekannt, der Ingolstädter Hersteller sagt bislang nur, dass es je nach Baureihe zwischen 3.000 und 10.000 Euro Bonus für einen Euro-6-Diesel gibt.
Umtausch unwahrscheinlich
Dass die „Deutschland-Garantie“ tatsächlich zum Einsatz kommen wird, hält VW selbst für „kurzfristig eher unwahrscheinlich“, wie ein Sprecher auf Nachfrage von »kfz-betrieb« sagte. Bei den ab April gekauften Neu- und Jahreswagen handelt es sich um Euro-6-Diesel. Im Fokus der aktuellen Debatte um Fahrverbote stehen allerdings Euro-1- bis -5-Modelle. Vielmehr gehe es VW darum, „den Kunden die Verunsicherung gegenüber den Dieselfahrzeugen im Allgemeinen zu nehmen“.
Unter dem Strich handelt es sich bei der „Deutschland-Garantie“ also um ein Marketinginstrument, das helfen soll, das angeschlagene Image des Diesels aufzupolieren und die sinkenden Verkaufszahlen abzufedern. Ein VW-Händler bewertete die Aktion auf Nachfrage von »kfz-betrieb« grundsätzlich positiv. Gerade beim Versuch, Flottenkunden die Diesel-Verunsicherung zu nehmen, könnte sie sich als wirksames Instrument erweisen, so der Unternehmer. Generell umschrieb er die Aktion als „Opium fürs Volk“, um die aufgeheizten Gemüter in der Diesel-Debatte zu beruhigen. VW selbst geht aus seiner Sicht mit der Garantie kein großes Risiko ein.
Kein Risiko für den Handel, aber den Kunden
Wie ein möglicher Rückkauf tatsächlich vonstattengehen soll, ist dem Händler noch nicht bekannt. Er habe seine Informationen bislang ebenfalls nur aus der Pressemitteilung bezogen und erwartet für die kommende Woche eine ausführlichere Mitteilung von VW.
Der VW-Sprecher stellte bereits klar, „dass für den Handel kein großes Risiko“ bestehe, da die vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge nur zum tagesaktuellen DAT-Preis zurückgekauft würden. So sei sichergestellt, dass der Händler das Auto entsprechend weiter vermarkten könne. Heißt konkret: Kommt es zu einem Fahrverbot und dadurch zu einer entsprechenden Wertminderung, wälzt VW das Risiko eines Wertverlustes auf den Kunden ab, der sein Fahrzeug ja nur auf Basis des DAT-Wertes an den Händler zurückgeben kann.
Stand: 08.12.2025
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