ZDK-Rechtstipp für Werkstätten Was, wenn der Autokunde die Reparatur ablehnt?

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Wie sollen sich Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten verhalten, wenn Kundenfahrzeuge sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, der Kunde aber keine Reparatur wünscht? Mit dieser Frage hat sich die Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) befasst.

Werkstattmitarbeiter können ihre Kunden nicht zu Reparaturen zwingen, auch nicht, wenn sicherheitsrelevante Mängel vorliegen.(Bild:  ProMotor)
Werkstattmitarbeiter können ihre Kunden nicht zu Reparaturen zwingen, auch nicht, wenn sicherheitsrelevante Mängel vorliegen.
(Bild: ProMotor)

Was, wenn der Werkstattkunde Nein zur dringend empfohlenen Fahrzeugreparatur sagt? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Rechtsabteilung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Ausgangspunkt war ein konkreter Fall aus einer Werkstatt: Bei Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug mit verbauter CNG-Gasanlage wurde ein undichter Druckregler festgestellt. Da es sich um einen erheblichen sicherheitsrelevanten Mangel handelte und das Fahrzeug die Gasanlagenprüfung (GAP) so nicht bestehen würde, informierte die Werkstatt den Kunden und erwartete einen entsprechenden Reparaturauftrag. Diesen lehnte der Kunde jedoch ab. Der Werkstattmitarbeiter hatte daher erhebliche Bedenken, das Fahrzeug in diesem Zustand herauszugeben.