EU-Recht Wer entscheidet, ob ein Auto schrottreif oder reparaturfähig ist?

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Die Neuregelung der EU-Altfahrzeugverordnung hat Folgen für die Kfz-Betriebe, fürchtet der ZDK. Deshalb fordert der Verband eine Nachbesserung bei der nationalen Umsetzung.

Ob ein Auto reparaturfähig oder ein schrottreifes Altfahrzeug ist, sollte nicht pauschal entschieden werden, sondern nur von Kfz-Fachbetrieben; das fordert der ZDK.(Bild:  ProMotor)
Ob ein Auto reparaturfähig oder ein schrottreifes Altfahrzeug ist, sollte nicht pauschal entschieden werden, sondern nur von Kfz-Fachbetrieben; das fordert der ZDK.
(Bild: ProMotor)

Die geplante EU-Altfahrzeugverordnung sorgt im Kfz-Gewerbe weiter für intensive Diskussionen – und für politischen Abstimmungsbedarf. Bei Gesprächen im Bundesumweltministerium (BMUKN) hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nun erneut seine Position zur nationalen Umsetzung deutlich gemacht und dabei Unterstützung aus dem Haus signalisiert bekommen.

EU-Vorhaben: Strengere Regeln für Fahrzeuglebenszyklen

Zum Hintergrund: Im Umgang mit Altfahrzeugen will die EU mehr Nachhaltigkeit erreichen und hat deshalb 2023 einen Entwurf zur Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (ELV) vorgelegt. Die Überarbeitung der bisherigen Altfahrzeugrichtlinie zielt darauf ab, den Umgang mit Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus europaweit neu zu regeln. Im Fokus stehen höhere Recyclingquoten, die Eindämmung illegaler Exporte sowie mehr Transparenz im Gebrauchtwagenhandel.