EU-EmpCo-Richtlinie Werbung mit Nachhaltigkeit wird für Kfz-Betriebe riskant

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

Ab 27. September gelten neue Greenwashing-Regeln. Die ZLW warnt vor einer neuen Abmahnwelle, wenn Autohäuser und Werkstätten mit „umweltfreundlich“ und „klimaneutral“ werben.

Wenn Kfz-Betriebe Sonnenenergie nutzen, dürfen sie grundsätzlich damit werben, aber keine pauschale Aussage oder Versprechen zu Klimaneutralität geben.(Bild:  Herbrand)
Wenn Kfz-Betriebe Sonnenenergie nutzen, dürfen sie grundsätzlich damit werben, aber keine pauschale Aussage oder Versprechen zu Klimaneutralität geben.
(Bild: Herbrand)

Autohäuser und Kfz-Werkstätten aufgepasst: Wer sein Fahrzeugangebot als „nachhaltig“ oder seine Werkstatt als „grün“ bewirbt, verstößt ab dem 27. September möglicherweise gegen eine neue EU-Richtlinie. Ab diesem Datum gelten verschärfte Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung – wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen. Darüber informiert die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) in einem aktuellen Rundschreiben.

EmpCo-Richtlinie tritt ohne Übergangsfrist in Kraft

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die sogenannte EmpCo-Richtlinie, umgesetzt über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Änderungsgesetz wurde bereits am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, angewendet wird es ab dem 27. September 2026 – eine Übergangsfrist für bereits laufende Werbemittel gibt es nicht.