Corona-Impfung Werkstattmitarbeiter bekommen erhöhte Prio
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Allmählich kommt das Impfprogramm hierzulande in Fahrt – trotzdem haben erst ein knappes Drittel aller Deutschen die erste Spritze bekommen. Servicekräfte aus dem Kfz-Gewerbe können nach Ansicht des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) ihre Chance auf einen schnellen Termin erhöhen.

Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten können eine erhöhte Priorität bei den Impfzentren sowie den Haus- und Fachärzten anmelden, denn sie arbeiten im systemkritischen Bereich des deutschen Transport- und Verkehrswesens. Daran hat der ZKF am Donnerstag in einem digitalen Rundschreiben erinnert. Mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers kommen viele Servicemitarbeiter so in die Prioritätsgruppe 3, mit der die impfenden Stellen bereits vielerorts begonnen haben zu arbeiten.
In den Länder-Listen der „kritischen Infrastrukturen“ sind in der Regel ausdrücklich „in die Handwerksrolle eingetragene Kraftfahrzeugwerkstätten oder entsprechende Fachbetriebe (als Prüfstützpunkte für Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase, Untersuchungen der Abgase von Krafträdern und wiederkehrende Gasanlagenprüfungen)“ genannt.
Um die Berechtigung für die erhöhte Priorität belegen zu können, benötigen Servicemitarbeiter eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, die man im Netz zum Beispiel unter dem Suchwort „Arbeitgeberbescheinigung Corona-Impfung“ für das jeweilige Bundesland finden kann – hier beispielhaft die Vorlage für hessische Betriebe.
Für einen Impftermin muss man sich beim Impfzentrum vor Ort oder beim Haus- beziehungsweise Facharzt registrieren lassen. War man dort bereits unter der Prioritätsgruppe 4 vermerkt, sollte man das in Prioritätsgruppe 3 abändern. Sobald ein Termin möglich ist, wird man vom Impfzentrum oder der jeweiligen Arztpraxis informiert.
Zum Impftermin sollte der Mitarbeiter dann zusätzlich zu den erforderlichen Dokumenten auch die abgestempelte Arbeitgeber-Bescheinigung dabei haben.
Unterdessen hat die Redaktion Rückmeldungen erreicht, wonach die pauschale Empfehlung des ZKF für die oben beschriebene Vorgehensweise nicht aufrechterhalten werden kann. Ähnlich wie bei den pandemiebedingten Beschränkungen gelten auch für die Impfpriorisierung unterschiedliche länderspezifische Regelungen, die nicht auf eine pauschale, bundesweit geltende erhöhte Priorität aller Mitarbeiter von Kfz-Betrieben schließen lassen. So werden in einigen Bundesländern ausdrücklich nur Kfz-Betriebe als systemkritisch eingestuft, die hoheitliche Prüfungen durchführen. Zudem gilt die Regelung auch dort nur für Mitarbeiter „in besonders relevanter Position“.
Der ZKF besteht allerdings auf der Interpretation, wonach der Anspruch auf erhöhte Priorität bei der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen für alle Kfz-Werkstätten gilt und verweist in diesem Zusammenhang auf die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. März, in der unter §4, Absatz 5 die entsprechenden Gruppen genannt werden: „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen."
Für Betriebe in Bundesländern, in denen die Vorlagen für entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen schlicht keinen Bezug auf das Transportwesen bzw. das Kfz-Gewerbe zulassen, empfiehlt der ZKF, eine selbst formulierte Bescheinigung auszustellen, die sich an der des Landes Hessen (siehe Textlink oben) orientiert.
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