Pkw-EnVKV ZDK fordert vereinfachte Verbrauchskennzeichnung von Neuwagen

Von Nick Luhmann 3 min Lesedauer

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Der ZDK kritisiert den EU-Referentenentwurf zur Änderung der Pkw-Verbrauchskennzeichnungspflicht. Diese löse nur punktuelles Problem. Daher drängt der Verband auf eine grundlegende Vereinfachung in der EU-Revision.

Die gesetzlich verpflichtenden Label zum Energieverbrauch von Neuwagen sorgt seit Jahren für Ärger in der Autobranche. Der ZDK fordert von der EU eine Neuregelung.(Bild:  Dena)
Die gesetzlich verpflichtenden Label zum Energieverbrauch von Neuwagen sorgt seit Jahren für Ärger in der Autobranche. Der ZDK fordert von der EU eine Neuregelung.
(Bild: Dena)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die geplante Korrektur einer Folgeänderung bei der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV). Die Änderung greift aus Sicht des Verbandes jedoch zu kurz: Die anstehende europäische Revision sollte die Pkw-Kennzeichnung insgesamt einfacher, rechtssicherer und für Verbraucher verständlicher machen.

„Die Korrektur ist richtig und notwendig. Sie ändert aber nichts am grundlegenden Problem: Die Pkw-EnVKV ist nach wie vor eine Gängelei der Betriebe und schafft neben mehr Bürokratie fragwürdige Geschäftspraktiken für professionelle Abmahnvereine“, erklärt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler. „Wir brauchen praktische Verbrauchsinformationen, die Verbraucher verständlich informieren und für Autohäuser einfach umzusetzen sind.“

Die im Referentenentwurf vorgesehene Änderung betrifft lediglich einen Verweis innerhalb der Pkw-EnVKV. Damit wird ein eng begrenzter Punkt bereinigt. Für die Betriebe bleiben die zentralen Probleme bestehen: zu viele Detailvorgaben, Auslegungsfragen, unkalkulierbare Abmahnrisiken und unklare Verantwortlichkeiten im digitalen Vertrieb. Der ZDK fordert deshalb, die europäische Revision nicht für weitere Komplexität, sondern für klare Vereinfachung zu nutzen.

Komplexe Vorgaben schaffen Rechtsunsicherheit

In der Praxis führen zahlreiche Vorgaben der Pkw-EnVKV zu Auslegungsfragen und erheblichem bürokratischen Aufwand. Problematisch ist zudem, dass Verstöße nicht nur von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden verfolgt, sondern auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Davon sind nach Erfahrungen des Kfz-Gewerbes auch viele rechtstreue Unternehmen betroffen, die aufgrund komplexer Vorgaben oder technischer Probleme formale Fehler machen. Es gibt konkrete Fälle ungeheuerlicher Abmahnpraktiken einer bestimmten Organisation, die Autohändler für Fahrzeuge, die sichtbar noch nicht zum Verkauf standen und vom Transport noch foliert waren, wegen angeblicher Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht erfolgreich vor Gericht verklagt hat.

Zudem sollte die anstehende europäische Revision für einen grundlegenden Neuanfang genutzt werden. „Europäische Harmonisierung darf nicht bedeuten, dass aus einem komplizierten deutschen Regelwerk ein noch umfangreicheres europäisches wird“, so Hasler. „Das neue Label sollte sich auf die Informationen konzentrieren, die Verbraucher für ihre Kaufentscheidung tatsächlich brauchen.“

Kennzeichnung auf Neufahrzeuge begrenzen

Der ZDK spricht sich dafür aus, den Anwendungsbereich auf Neufahrzeuge zu beschränken. Für viele Gebrauchtfahrzeuge stehen die erforderlichen WLTP-Daten nicht oder nicht mehr belastbar zur Verfügung. Zudem können Alterung, Umbauten oder technische Veränderungen dazu führen, dass ursprüngliche Herstellerangaben nicht mehr den Eigenschaften eines konkreten Fahrzeugs entsprechen. Eine Kennzeichnung auf dieser Grundlage kann Verbraucher irreführen und zusätzliche Haftungsrisiken für den Handel schaffen.

Auch eine Ausweitung der Kennzeichnung auf leichte Nutzfahrzeuge lehnt der ZDK ab. Sie würde zusätzliche Pflichten für die Betriebe schaffen, obwohl bei diesen Fahrzeugen insbesondere Einsatzprofil, Nutzlast und Betriebskosten für die Kaufentscheidung maßgeblich sind. Verbrauchs- und Emissionswerte hängen zudem stark von Konfiguration, Aufbau und Beladung ab.

Klare Verantwortung im digitalen Vertrieb

Besonders wichtig sind aus Sicht des ZDK klare Verantwortlichkeiten. Im digitalen Vertrieb haben Händler häufig keinen Einfluss darauf, wie Fahrzeugdaten auf Plattformen oder in Konfiguratoren technisch dargestellt werden. Sie dürfen deshalb nicht für Fehler oder technische Einschränkungen haften, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

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„Verbraucherschutz und Bürokratieabbau sind kein Widerspruch“, betont Hasler. „Eine gute Kennzeichnung muss die wesentlichen Informationen verständlich vermitteln, ohne die Betriebe mit unnötigen Detailpflichten zu belasten. Die europäische Revision bietet die Chance, aus den Erfahrungen mit der heutigen Pkw-EnVKV zu lernen und ein klares, schlankes und praxistaugliches System zu schaffen.“

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