Das Kfz-Gewerbe reagiert mit Verärgerung auf die jüngst veröffentlichen Förderkriterien. Denn: Damit greife die Politik in die Preisgestaltung der Autohändler ein. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigte derweil an, den höheren Umweltbonus bis 2025 verlängern zu wollen.
„Wir können nicht verstehen, dass Anpassungen von Förderrichtlinien vorgenommen werden, ohne das Kraftfahrzeuggewerbe mit seiner Expertise einzubinden“, sagt ZDk-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
(Bild: Michel/»kfz-betrieb«)
Die seit dem 16. November 2020 geltende neue Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge sorgt für Unruhe im Kfz-Gewerbe. Wie berichtet, trifft sie insbesondere Kunden von Leasingverträgen, da die Höhe der Förderung unter anderem von der Vertragsdauer des Leasingvertrags abhängt.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wertet diese Vorgaben als Eingriff in die Angebotshoheit der Autohäuser. Denn die jetzt gestaffelte Förderung von Leasingfahrzeugen mit Vertragslaufzeiten unter 24 Monaten hätte zur Folge, dass es beispielsweise für ein batteriebetriebenes E-Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro bei einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten lediglich noch 1.500 Euro Förderung statt bisher 6.000 Euro gibt. Bei gebrauchten E-Fahrzeugen halbiert sich der Umweltbonus von bisher 5.000 Euro bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten. Ähnlich stark fällt die Kürzung bei Hybriden aus.
„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Förderung der Elektromobilität nicht am Fahrzeug festgemacht wird, sondern abhängig sein soll von der Art der Finanzierung“, kritisiert ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Es muss doch schließlich darum gehen, Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß auf die Straße zu bringen und nicht darum, eine Finanzierungsart zu benachteiligen. Werden in der nächsten Richtlinie dann vielleicht nur noch Fahrzeuge gefördert, wenn diese nachweislich finanziert und nicht etwa bar bezahlt werden?“, so der ZDK-Vizepräsident.
Da zudem in der Richtlinie keine Übergangszeit vorgesehen sei und die Förderung erst nach Auslieferung des Fahrzeugs erfolgen könne, würden diejenigen Kunden rückwirkend schlechter gestellt, die in den letzten Monaten im Vertrauen auf die bei Vertragsschluss gültigen Förderbedingungen E-Fahrzeuge im Kurzzeitleasing bestellt hätten, beklagt Peckruhn.
ZDK: Harter ordnungspolitischer Eingriff zulasten der Autohäuser
Für den ZDK, so dessen Vizepräsident, sei unbegreiflich, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium nun per Richtlinie „erneut einen harten ordnungspolitischen Eingriff zulasten der Autohäuser“ vollziehe. Nachdem bereits vor einem Jahr ein Mindestnachlass für die Förderung von jungen gebrauchten E-Fahrzeugen in Höhe von 20 Prozent vorgeschrieben worden sei, müssten sich die Händler nun auch noch einen Eingriff in die Angebotsfreiheit gefallen lassen.
Peckruhn: „Wir können nicht verstehen, dass Anpassungen von Förderrichtlinien vorgenommen werden, ohne das Kraftfahrzeuggewerbe mit seiner Expertise einzubinden.“ Als unverzichtbare Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunden müssten die Autohäuser immer wieder kurzfristige Änderungen von Richtlinien adaptieren und deren Nachteile ausbaden. „Die fortschreitende Verkomplizierung der Förderrichtlinie sorgt für Intransparenz und unsinnige Bürokratie bei Kunden, Händlern und beim BAFA“, so Peckruhn.
Unabhängig davon, hat sich Altmaier gegenüber Medien am Wochenende für eine Verlängerung der sogenannten Innovationsprämie für Elektro-Autos bis 2025 ausgesprochen. Bislang gilt der erhöhte Umweltbonus nur bis Ende 2021. „Ich möchte, dass die Hunderttausenden Beschäftigten in der Autoindustrie auch in zehn oder 15 Jahren noch gute Arbeitsplätze haben“, wird Altmaier in der „Bild am Sonntag“ zitiert. Die Innovationsprämie leiste dazu einen wichtigen Beitrag.
Bereits seit 2016 soll der sogenannte Umweltbonus den Verkauf von E-Autos und Plug-in-Hybriden in Deutschland ankurbeln. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung ihn noch einmal kräftig erhöht. Dieser aufgestockte Umweltbonus wird Innovationsprämie genannt. Seit der Erhöhung ist die Zahl der Förderanträge deutlich gestiegen.
Stand: 08.12.2025
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