Porsche-Rückruf ARB6
Zulassungsbehörden drohen mit Stilllegung
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Ein Behördenschreiben zum Batterie-Rückruf ARB6 beim Porsche Taycan zeigt: Bleibt die Reparatur aus, droht die Stilllegung. Für Autohäuser und Werkstätten bedeutet das nicht nur organisatorischen Druck, sondern auch ein wachsendes Haftungs- und Reklamationsrisiko.
Der Rückruf ARB6 für die Hochvoltbatterie des Porsche Taycan kann für Handel und Werkstätten zu einem handfesten operativen Problem werden. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt das Schreiben einer deutschen Zulassungsbehörde vor, wonach Fahrzeughaltern bei nicht fristgerecht nachgewiesener Reparatur die Betriebsuntersagung und eine kostenpflichtige Außerbetriebsetzung drohen. Für Autohäuser und Werkstätten heißt das, dass betroffene Taycan-Fahrer möglicherweise Druck aufbauen, Reparaturtermine einfordern und im Zweifel auch rechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Zelldefekt mit Brandrisiko
Grundlage des Rückrufs ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellter sicherheitsrelevanter Mangel: Ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie kann zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen. Die Zulassungsbehörden setzen Haltern Fristen zum Reparaturnachweis – wird diese Frist überschritten, kann eine Stilllegung folgen. Die Standardfrist, die üblicherweise gesetzt wird, dauert zwei bis vier Wochen. Lässt man diese verstreichen, gibt es in vielen Fällen noch eine sogenannte Nachfrist, die bis zu zwei Wochen andauern kann, bis eine Zwangsentstempelung angeordnet wird.
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