Urteil im Verbändestreit BIV-Kfz unterliegt vor dem Landgericht Bonn

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Im Streit zwischen dem BIV-Kfz-Vorstand und neun seiner Mitglieder vor dem Bonner Landgericht ist der Bundesinnungsverband unterlegen. Dieser sei nicht berechtigt, die geforderten Mitgliedsbeiträge zu erheben. Die Prozesskosten muss der BIV-Kfz tragen.

Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün ist Vorsitzender des Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks.(Bild:  Kfz-Grün)
Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün ist Vorsitzender des Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks.
(Bild: Kfz-Grün)

Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks (BIV-Kfz) darf von seinen Mitgliedsverbänden ohne rechtsgültige Beitragsordnung keine Beiträge erheben. Das hat das Landgericht Bonn am 23. Oktober entschieden (Az. 4 O 120/26). Geklagt hatten neun der 14 Mitgliedsverbände: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein.

Chronologie des Konflikts

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