Nach den Vertriebspartnern des Volkswagenkonzerns droht auch den Mercedes-Händlern eine Klagewelle. Zwei Urteile zugunsten der Käufer sind nun ergangen. Ein Kundenanwalt sieht für Mercedes-Käufer sogar bessere Chancen als zunächst die VW-Kunden hatten.
Rücken in den Fokus der Diesel-Krise: die Motoren von Mercedes-Dieselmodellen.
(Bild: Daimler)
Mit der Ausweitung der Manipulationsvorwürfe auf Mercedes-Modelle erweitert sich auch der Kreis betroffener Händler, die sich Klagen ihrer Kunden gegenüber sehen. Das lassen zumindest zwei Urteile der Landgerichte Hanau und Karlsruhe vermuten, die Daimler verurteilten, jeweils die Dieselfahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis ganz oder teilweise zu erstatten. Die Verfahren, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind, begleitete auf Kundenseite die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden.
Am 7. Juni urteilte das Landgericht Hanau (Az: 9 O 76/18), dass die Daimler AG einen Mercedes-Benz Vito zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss. „Der Kaufpreis ist jedoch seit der ersten außergerichtlichen Aufforderung, das Fahrzeug zurückzunehmen, mit 4 Prozent zu verzinsen, was oftmals dazu führt, dass die Nutzungsentschädigung durch die Zinsen kompensiert wird“, führt Rechtsanwalt Johannes von Rüden in einer Mitteilung aus.
Im Hanauer Fall hatte der Verbraucher das Fahrzeug nicht direkt bei der Daimler AG gekauft, sondern über einen Verkäufer, der nicht Teil der Vertriebsorganisation des Herstellers war. Die Richter sprachen dem Verbraucher einen Schadensersatz nach§ 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu. Über diese Norm hatten Gerichte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Volkswagen AG zum Schadenersatz verurteilt.
Ersatz von Folgeschäden bereits angeordnet
Nur zwei Tage vorher, am 5. Juni, hatte bereits das Landgericht Karlsruhe Daimler dazu verpflichtet, an den Verbraucher 9.900 Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen – einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell – sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800 Euro zu erstatten (18 O 24/18). Zudem erklärte der Karlsruher Richter nach Angaben der Kanzlei, dass die Daimler AG dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher alle weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus der Manipulation des Motors oder entsprechenden Behebungsmaßnehmen in Zukunft erleidet.
Dieses Urteilspassage wird vor allem dann interessant, wenn die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Mercedes-Fahrzeugs im Rahmen eines Rückrufs nicht ohne Weiteres möglich ist. Die immer wieder geäußerten Beschwerden der Kunden der VW-Marken über Bauteileschäden und höheren Verbrauch könnten auch Mercedes-Fahrzeuge betreffen.
„Daimler steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst überrollt hat“, ist sich angesichts der beiden Urteile Rechtsanwalt Christof Lehnen sicher, dessen Trierer Kanzlei Lehnen & Sinnig bereits zahlreiche Verfahren für Kunden des VW-Konzerns geführt hat. Angesichts der bereits erstrittenen Urteile hätten es Mercedes-Kunden nun leichter, ihre Wagen zurückzugeben. Die bisher ergangenen Urteile oder Feststellungsbeschlüsse – nicht zuletzt auch auf OLG-Ebene – „haben praktisch alle Ampeln auf Grün gestellt“. Auch dass Volkswagen jüngst ein Milliardenbußgeld akzeptiert hat, lässt aus Lehnens Sicht die Erfolgsaussichten weiter steigen.
Die aktuellen Entwicklungen mit ersten Fahrverboten und Zwangsstilllegungen von Fahrzeugen sind zusätzliche Argumente für rückgabewillige Mercedes-Kunden. Sie müssten sich „nicht unter staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen lassen“, findet Lehnen.
Übrigens weist die Mercedes-Entwicklung eine interessante Parallele zum VW-Diesel-Skandal auf: Für beide Autobauer fing das Diesel-Problem zunächst überschaubar an. Ursprünglich betroffen waren bei Mercedes in Deutschland 1.370 Vito-Modelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt den Pflichtrückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen anordnete. Danach wurden Verstöße in C-Klasse-Fahrzeugen mit 220d-Motor und im GLC (ebenfalls 220d) entdeckt und amtliche Rückrufe angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht, manipuliert zu sein. Inzwischen muss Daimler deutschlandweit 238.000 Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zurückrufen.
Stand: 08.12.2025
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