Tesla-Rückruf Erhöhte Verletzungsgefahr bei Seitenaufprall

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Mittels eines OTA-Updates wurde oder wird der Auslöseprozess des Seitenairbags in über 130.000 Model 3 an die Anforderungen der Typgenehmigungsregeln angepasst.

Neuere Model 3 haben ein Softwarethema. (Bild:  Tesla)
Neuere Model 3 haben ein Softwarethema.
(Bild: Tesla)

Weltweit über 130.000 Tesla Model 3 Premium mit Linkslenkung erfüllen die Anforderungen an den Seitenaufprall nicht vollumfänglich. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Montag mitgeteilt und einen Rückruf für 12.680 hierzulande gemeldete Exemplare aus dem Bauzeitraum 30. Juni 2024 bis 8. Mai 2026 angekündigt. Mal wieder ist den Angaben zufolge hierfür keine Reparatur, sondern lediglich ein Softwareupdate "over the air" (OTA) notwendig.

Viele Fahrzeuge dürften dies bereits erhalten haben. „Die Behebung des Rückrufgegenstands ist in den Softwareversionen 2026.26.100.2, 2026.32.3 und späteren Softwareversionen implementiert", teilte der Hersteller auf seiner Homepage mit. Dort geht er auch näher auf das Problem ein. Demnach entsprach „die Stoßabsorbierung bei seitlichem Pfahlaufprall gemäß UN-Regelung Nr. 135 möglicherweise nicht dem geltenden gesetzlichen Grenzwert“.

Konkret könne der maximale, seitlich auf den Schulterbereich wirkende Stoß die zulässige Grenze von 3,0 kN überschreiten. Ein Software-Update für den Auslöseprozess des von Tesla „Far-Side-Airbags“ (FSAB) getauften Luftkissens behebe diesen Zustand, hieß es. Der Rückruf firmiert unter der internen Kennung „SB-26-00-006“. Tesla-Kunden können online prüfen, ob ihre Fahrgestellnummer von dieser oder anderen Aktionen betroffen ist.

(ID:50979366)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung