Nissan-Rückruf Fahrerairbag im Cube

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Wieder geht es um ein mögliches Bersten der Gasgeneratorhülle in einem Takata-Airbag, doch das ist diesmal nicht auf das Treibmittel zurückzuführen. Rund 6.000 ältere Minivans müssen in die Vertragswerkstätten.

Bei alten Cubes muss der Fahrerairbag gecheckt werden.   (Bild:  Nissan)
Bei alten Cubes muss der Fahrerairbag gecheckt werden.
(Bild: Nissan)

Die Fehlermeldung erinnert an das bekannte Takata-Problem, doch bei einem Rückruf für den Nissan Cube geht es um ein anderes Thema. Das bestätigte eine Sprecherin von Nissan Deutschland. Sie kündigte eine Überprüfung und bei Bedarf den Austausch des Fahrerairbags für 1.235 Einheiten an. Denn ansonsten droht laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein „Bersten der Gasgeneratorhülle“ bei Auslösung.

Sowohl die Prüfung als auch der Wechsel des Bauteils dauert den Angaben zufolge jeweils um die 35 Minuten. Der interne Aktionscode „R26A1“ gilt laut KBA für rund 6.000 Einheiten aus dem Produktionszeitraum 10. Oktober 2008 bis 25. September 2010. Der Fahrerairbag sei möglicherweise während der Produktion fehlerhaft montiert worden, sagte die Sprecherin. Konkret könne die Laserschweißung „nicht ausreichend“ sein.

Der Airbag stammt laut Informationen der US-Verkehrssicherheitsbehörde zwar erneut von Takata, dennoch unterscheidet sich die Maßnahme, denn bislang war immer das Treibmittel das Problem. Umfassende Untersuchungen hätten ergeben, dass es sich in diesem Fall um ein isoliertes Fertigungsproblem in einem mexikanischen Werk im Oktober 2008 gehandelt habe, heißt es in einem Behördendokument. Zum „klassischen“ Takata-Rückruf hat Nissan nach wie vor eine Modell-Übersicht online. Diese dürfte aber nur noch für neu nach Deutschland kommende Import-GW relevant sein, denn bereits im vergangenen Jahr erklärte die Unternehmenssprecherin, „dass die betroffenen Nissan-Fahrzeuge zu 100 Prozent abgearbeitet sind“.

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