Umsatzsteuer im Fernverkauf Finanzbehörden verspäten sich bei OSS-Verfahren
Durch das One-Stop-Shop-Verfahren der obersten Finanzbehörde sollte die Umsatzsteuermeldung im EU-Fernverkauf ab dem 1. Oktober 2021 einfacher werden. Doch die Software wurde nicht rechtzeitig fertig. Jetzt ist für die deutschen Händler erst mal wieder Handarbeit angesagt.

Seit 1. Juli gelten verschärfte Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im EU-Ausland. Wer regelmäßig Waren an Privatkunden ins Ausland versendet und dabei einen Netto-Umsatzwert von 10.000 Euro überschreitet, wird im jeweiligen Empfängerland umsatzsteuerpflichtig. Das kann für Händler schnell unübersichtlich werden, zumal die 10.000-Euro-Schwelle schnell erreicht ist.
Um dem Handel die Umsatzsteuerabwicklung zu erleichtern, entwickelte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Hier sollen Händler ihre Steuererklärungen voll automatisiert für alle EU-Länder gesammelt abgeben können. Das BZSt verteilt dann die Abgaben auf die einzelnen Länder.
Doch die OSS-Software ist nicht rechtzeitig fertig geworden und der 31. Oktober 2021 ist der erste Stichtag für die vierteljährliche Steuerklärung. Jetzt besteht also Handlungsbedarf, der aber nicht wie versprochen voll automatisiert ablaufen wird, sondern manuell.
Geplant war, die OSS-Meldung als CSV-Datei, per Schnittstelle oder direkt aus Datev zu übermitteln. Das ist aber noch nicht möglich; stattdessen müssen die Händler die Meldung im Portal des BZSt manuell abgeben. Das ist ein erheblicher Mehraufwand, denn der Handel muss folgende Punkte beachten:
- Trennung zwischen digitalen Dienstleistungen und Fernverkäufen
- Fernverkäufe, die aus Deutschland oder von einem Lagerort im Ausland versendet wurden (Abgangsland)
- Meldung der gesammelten Umsätze je EU-Mitgliedsstaat (Bestimmungsland) unter Berücksichtigung der entsprechenden Steuersätze (Standardsteuersätze und ggf. reduzierte Sätze)
Gegenüber dem Webmagazin „Onlinehändler News“ gab das BZSt zu, dass die Meldung für das dritte Quartal aufgrund von „Verzögerungen in der technischen Umsetzung“ nicht automatisiert eingereicht werden könne. Voraussichtlich ab Ende November aber sollen CSV-Dateien in das OSS-System importiert werden können.
Roger Gothmann, Mitgründer von Taxdoo, einem One-Stop-Shop für internationale Umsatzsteuer im Onlinehandel, glaubt noch nicht, dass die automatisierte Meldung für das vierte Quartal technisch möglich sein wird: „Aktuell würde ich die Wahrscheinlichkeit mit 50 Prozent beziffern. Große IT-Projekte der Finanzverwaltung waren bislang alles andere als Erfolgsgeschichten.“ Er kritisiert, dass für Online-Händler strenge Fristen und Pflichten gelten, die keinen Spielraum bei der Nichterfüllung zulassen. Behörden hingegen könnten sich enorm verspäten. Nun müssen die Händler selbst dafür Sorge tragen, dass die manuelle Meldung fehlerfrei erfolgt.
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