„Grundsätzlich könnten Kriminelle die Möglichkeit der fiktiven Schadenabrechnung nutzen, um Schäden überhöht abzurechnen“, bestätigt ein Sprecher des GDV. So sieht man es auch beim Automobilclub Europa ACE. „Alte und schrottreife Fahrzeuge können durch einen gefakten Unfall noch relativ gut zu Geld gemacht werden“, sagt Sprecher Sören Heinze. „Stichwort: Gestellte Auffahrunfälle.“
Experten verweisen auf Entscheidungsfreiheit des Geschädigten
Die Abschaffung der fiktiven Schadensregulierung lehnen viele Experten trotzdem ab. Geschädigte dürften in ihrer Dispositionsfreiheit nicht eingeschränkt werden, sagt zum Beispiel ein Sprecher des ADAC. Nur der Geschädigte entscheide darüber, ob er sein Fahrzeug vollständig, teilweise oder überhaupt nicht reparieren lasse. Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) möchte, dass alles bleibt, wie es ist. Geschädigte behielten so „die volle Entscheidung darüber, wie sie den Schaden beheben wollen und auch, ob und welche Werkstatt gewählt wird“, sagt Sprecher Herbert Engelmohr.
„Dem Geschädigten muss es auch in Zukunft frei stehen, wie er mit seinem Schaden umgeht“, meint auch die Verkehrsrechtsexpertin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Er muss selbst entscheiden können, wie er abrechnet und wie er einen Geldbetrag verwendet.“
Versicherer wollen am Status quo festhalten
Und auch die Versicherer wollen am Status quo festhalten. Dieser habe Vorteile für beide Seiten, sagt der GDV-Sprecher. „Weil nicht bis zum Abschluss der Reparatur gewartet werden muss und sich der Nachweis einer fachgerechten Reparatur erübrigt, spart der Versicherer Zeit und Bearbeitungsaufwand.“ Und der Geschädigte erhalte sein Geld früher und könne frei entscheiden, ob und wie er den Schaden reparieren lässt.
Im übrigen sei die Assekuranz nicht untätig gegen Gauner: „Zur Betrugsabwehr werden Schäden, die fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden und eine gewisse Höhe überschreiten, in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingegeben“, sagt der GDV-Sprecher. Nach Angaben des ADAC lassen die Versicherungen überdies Gutachten und Kostenvoranschläge bei fiktiver Abrechnung durch Sachverständigen-Organisationen auf Plausibilität überprüfen.
Fazit der DAV-Expertin Meier-van Laak: „Die fiktive Abrechnung ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass Betrüger betrügen.“
(ID:46332564)