Die einmalige Erhöhung der Spritpreise pro Tag sollte preisdämpfend wirken. Die Zweifel an der Wirkung wachsen allerdings. Dazu kommen Probleme im Alltag. Immer mehr Stimmen fordern ein Ende der 12-Uhr-Regel.
Der Bundesverband freier Tankstellen kritisiert vehement die 12-Uhr-Tankregel.
(Bild: Thomas Apel/bft)
Die freien Tankstellen fordern die Abschaffung der 12-Uhr-Regel. In einer Umfrage des Branchenverbands der freien Tankstellen (BFT) sprachen sich gut zwei Drittel für eine vollständige Abschaffung aus. Ein weiteres knappes Siebtel der Befragten will eine grundlegende Überarbeitung, wie der Verband mitteilt.
An der Umfrage beteiligten sich 132 Unternehmen mit zusammen mehr als 850 Tankstellen. Das ist rund ein Viertel der Verbandsmitglieder. Bundesweit gibt es rund 14.000 Tankstellen, die meisten gehören allerdings zu großen Mineralölkonzernen.
„Die Kunden haben sehr schnell verstanden, was die Regelung bedeutet: Vor zwölf wird getankt, danach wird gewartet“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des BFT, Carsten Müller, die Auswirkungen. „Damit schafft der Gesetzgeber künstliche Spitzen und Leerzeiten, anstatt den Wettbewerb zu verbessern.“
Spritpreise stabilisieren sich auf hohem Niveau
Die Spritpreise haben sich über das Wochenende auf hohem Niveau stabilisiert. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Sonntags kostete ein Liter Super E10 2,161 Euro – das waren 6,6 Cent mehr als eine Woche zuvor, wie aus Zahlen des ADAC hervorgeht. Diesel verteuerte sich auf Wochensicht sogar um 8,1 Cent auf 2,243 Euro pro Liter. Seit Freitag gab es allerdings kaum noch Bewegung bei den Tagesdurchschnittspreisen.
Der ADAC führt den deutlichen Anstieg der Spritpreise auf Wochensicht vor allem auf den höheren Ölpreis zurück. Immerhin habe aber der stärkere Euro den Effekt etwas gedämpft. Allerdings kommen derzeit vor allem regional auch die Folgen des Niedrigwassers auf dem Rhein zum Tragen. Diese sorgten für logistische Herausforderungen und könnten in den besonders betroffenen Gebieten zu höheren Kraftstoffpreisen führen.
BFT steht mit Kritik nicht allein
Der BFT steht mit seiner Kritik an der 12-Uhr-Regel nicht alleine: „Nach Einschätzung des ADAC wirkt die 12-Uhr-Regel eher preistreibend“, heißt es beispielsweise vom Verkehrsclub. „Es ist zu beobachten, dass die eingeschränkte Möglichkeit, Preise anzuheben, dazu führt, dass Mineralölkonzerne Risikoaufschläge einpreisen.“
Verschiedene Ökonomen haben sich ähnlich geäußert. Anfang August hatte auch CSU-Chef Markus Söder im ARD-Sommerinterview gesagt: „Man sollte auch noch mal dringend schauen, ob diese 12-Uhr-Regel wirklich funktioniert. Mein Gefühl: sie funktioniert nicht sehr und hat auch keine große Wirkung.“
Viele Tankstellenbetreiber berichten zudem von Problemen bei der Einhaltung: „Nur 45,5 Prozent der Befragten können die Preiserhöhung an allen Stationen vollständig automatisiert exakt um 12 Uhr umsetzen“, sagt BFT-Hauptgeschäftsführer Daniel Kaddik. „Gleichzeitig berichten fast zwei Drittel von zeitlichen Abweichungen zwischen den beteiligten Systemen.“
Etwa jedes achte der Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligten, ist wegen Abweichungen schon von den Behörden angeschrieben worden. Zusammen berichten sie von mindestens 423 beanstandeten Einzelvorgängen. „Wer wegen einer technischen Abweichung von zwei oder drei Minuten Verwarnungs- oder Bußgelder verhängt, muss sich die Frage nach Maß und Verhältnismäßigkeit gefallen lassen“, kritisiert Kaddik.
Wieder mehr Abweichungen
Zentrale Zahlen zu Bußgeldverfahren gibt es nicht. Das Bundeskartellamt hat zuletzt zwar davon berichtet, dass die Abweichungen wieder gestiegen sind, für die Sanktionierung sind aber Stellen in den Bundesländern zuständig. Aus einzelnen liegen bereits Zahlen dazu vor, wie viele Abweichungen geprüft werden. So meldete Schleswig-Holstein Anfang August die Prüfung von mehr als 21.000 potenziellen Verstößen, aus Berlin sind 6.600 Abweichungen allein im April und Mai bekannt.
Die Bundesregierung hatte die 12-Uhr-Regel zum April eingeführt, um die seit dem Iran-Krieg gestiegenen Preise für Benzin und Diesel unter Kontrolle zu bringen. Die Preise dürfen seitdem einmal täglich um 12.00 Uhr erhöht werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.